Ich habe im Jahr 2023 ein Aktienpaket mit Minus verkauft. Dementsprechen habe ich bei der Bank bis zum 15.12.2023 eine Verlustbescheinigung angefordert.
Im der Steuerbscheinigung ist die Summe des Verlustes im Sinne §28 Abs.2 Satz 1 Nr.1 EStG aufgeführt, die Summe habe ich in Zeile 13 KAP eingetragen.
Nun bekomme ich Post vom Finanzamt, ich solle Verlustbescheinigungen im Sinne §43a Abs.3 Satz 4 EStG einreichen.
Was muß ich tun?
Gruß
Rainer
Im der Steuerbscheinigung ist die Summe des Verlustes im Sinne §28 Abs.2 Satz 1 Nr.1 EStG aufgeführt, die Summe habe ich in Zeile 13 KAP eingetragen.
Nun bekomme ich Post vom Finanzamt, ich solle Verlustbescheinigungen im Sinne §43a Abs.3 Satz 4 EStG einreichen.
Was muß ich tun?
Gruß
Rainer
Kommentar