Einen schönen guten Abend in die Runde!
Kann mir jemand die folgende Frage beantworten?
Ich hatte für 2012 eine Verlustbescheinigung meiner Bank angefordert (aus Optionsscheinverlusten, also sonst. Verluste ohne Veräußerung von Aktien) und diese damals der Steuererklärung beigefügt.
Da die ausgewiesenen Verluste höher waren als damit zu verrechnende Gewinne, erhielt ich über den Restbetrag i.H.v. EUR 1.724,00 einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer auf den 31.12.2012 (Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. §10d Abs. 4 EStG).
Für 2013 und 2014 hatte ich überhaupt keine Steuererklärung abgegeben, und für 2015 bis 2022 hatte ich die Anlage KAP nicht ausgefüllt.
Erstmalig hatte ich wieder für 2023 die Anlage KAP ausgefüllt.
Nun stelle ich fest, dass verrechnungsfähige Gewinne in 2023 nicht mit diesem Verlustvortrag verrechnet wurden und dieser Verlustvortrag auch sonst nicht im Bescheid für 2023 erwähnt wird (und in denen von 2015 bis 2022 auch nicht).
Wird der Verlustvortrag nicht automatisch vom Finanzamt fortgeführt? Hätte ich ihn der Anlage KAP noch einmal explizit angeben müssen (wenn ja, wo)?
Die Widerspruchsfrist für 2023 ist verstrichen, da das Ganze bei mir in Vergessenheit geraten war.
Kann ich noch etwas tun, um diesen Verlustvortrag für 2024 zu nutzen?
Ich bedanke mich und würde mich wirklich freuen, wenn das jemand weiß!
VG
Markus
Kann mir jemand die folgende Frage beantworten?
Ich hatte für 2012 eine Verlustbescheinigung meiner Bank angefordert (aus Optionsscheinverlusten, also sonst. Verluste ohne Veräußerung von Aktien) und diese damals der Steuererklärung beigefügt.
Da die ausgewiesenen Verluste höher waren als damit zu verrechnende Gewinne, erhielt ich über den Restbetrag i.H.v. EUR 1.724,00 einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer auf den 31.12.2012 (Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. §10d Abs. 4 EStG).
Für 2013 und 2014 hatte ich überhaupt keine Steuererklärung abgegeben, und für 2015 bis 2022 hatte ich die Anlage KAP nicht ausgefüllt.
Erstmalig hatte ich wieder für 2023 die Anlage KAP ausgefüllt.
Nun stelle ich fest, dass verrechnungsfähige Gewinne in 2023 nicht mit diesem Verlustvortrag verrechnet wurden und dieser Verlustvortrag auch sonst nicht im Bescheid für 2023 erwähnt wird (und in denen von 2015 bis 2022 auch nicht).
Wird der Verlustvortrag nicht automatisch vom Finanzamt fortgeführt? Hätte ich ihn der Anlage KAP noch einmal explizit angeben müssen (wenn ja, wo)?
Die Widerspruchsfrist für 2023 ist verstrichen, da das Ganze bei mir in Vergessenheit geraten war.
Kann ich noch etwas tun, um diesen Verlustvortrag für 2024 zu nutzen?
Ich bedanke mich und würde mich wirklich freuen, wenn das jemand weiß!
VG
Markus
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