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EÜR 2018-2023 verunsicherungen bei den Zeilen

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    EÜR 2018-2023 verunsicherungen bei den Zeilen

    Hallo,

    zu meiner Person als Kleinunternehmerin mit Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG bin ich in der Dinstleistung tätig.
    Mein Privatkonto wird auch geschäftlich allerdings nur für Ausgaben genutzt.
    Habe nur Bareinnahmen und als Ausgaben sind: Waren die ich betrieblich genutzt hatte und bzw. auch verkauft, Telefon, Internet, Beiträge, Rundfunkgebühr, Versicherungen, Fahrtkosten und Kontoführungskosten diese sind im Kassenbuch immer mit 50% berechnet worden.

    Die Einkommenssteuererklärungen mit EÜR ab 2018 muss ich nun nachträglich abgeben, leider bin ich mit diesem neuen Elsterprogramm verunsichert, daher versuche ich die mir unsicher machenden Punkte aufzulisten.
    Aktuell sind erstmal diese Punkte/ Probleme für mich aufgetreten:

    1. Die Betriebseinnahmen mit Umsatzsteuerbefreiung in Zeile 1 oder 2 eintragen?

    2. Betriebsausgaben Zeile 51 gehören da Betriebsbedarf, Bürobedarf, Kontoführung auch rein?
    Wenn nicht unter welcher Zeile?
    Reicht es nur die 50% Kontoführungsgebühren einzurtragen die ich im Kassenbuch drin stehen habe? HIer im Forum hatte ich irgendwie gelesen dass Bei einem gemischt genutztem Konto irgendwo noch der private Anteil aufgeführt wird.

    3. Fahrtkosten unter Zeile 61 eintragen ist es richtig?

    4. Auf der Seite/Punkt 7 Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4A ESTG die Zeile 91 sind damit Privatentnahmen und Zeile 92 Privateinlagen gemeint richtig?

    5. Bisher hatte ich bei den Warenentnahme ( Privat, Durchlaufender Posten) es eine Einnahme Quittung mit dem Betrag ( Einkaufspreis zuzüglich MwST) eingetragen, was mache ich nun?
    Kann ich es so in den Einnahmen (im Kassenbuch steht es ja als Einnahme drin) stehen lassen, oder muss ich die Betriebseinnahmen ändern und dann was muss ich beachten bzw. wer/ wo bekomme ich Informationen.

    6 Telefon und Internet sind bei mir auch Kosten die mit 50% verbucht wurden sind da noch zusätzlich zu beachtenden Zeilen?

    Bedanke mich schon mal im vorraus.

    Mit ffreundlichen Grüßen Marnur

    #2
    Kleinunternehmerumsätze sind nicht steuerfrei. Die Steuer wird nicht erhoben.

    Bevor ich auf Zeilennummern eingehe, um welches Jahr geht es denn jetzt konkret?

    Mein Elster ist übrigens nicht neu. Bevor es vor Jahren diesen Namen erhielt, hieß es Elster Online.

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      #3
      Ich weiss aber nach solange Zeit ist es für mich schwierig da sich einiges geändert hat. Also für mich sieht es so aus.

      Es geht um die Jahre 2018 bis 2023, leider muss ich nun alles nachträglich einreichen.
      ​​​2023wurde leider falsch beraten mit wegen Krankheit brauche ich keine Einkommensteuer Erklärung abgeben.

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        #4
        Zitat von Marnur Beitrag anzeigen
        Die Betriebseinnahmen mit Umsatzsteuerbefreiung in Zeile 1 oder 2 eintragen?
        Ok, dann gucken wir mal, was in den Zeilen 1 und 2 für 2018 abgefragt wird:

        image.png

        Scheint also nicht richtig zu sein.

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          #5

          es tut mir sehr leid es sollte bei dem Punkt 1 Zeile 11 oder 12 sein.

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            #6
            # 1:
            Telefon, Internet, Beiträge, Rundfunkgebühr, Versicherungen, Fahrtkosten und Kontoführungskosten diese sind im Kassenbuch immer mit 50% berechnet worden.
            - M.E. ist es fragwürdig, die genannten Aufwendungen einfach zu 50% zwischen Firma und privat aufzuteilen. Versicherungsbeiträge müssten z.B. je Versicherung nach ihrer betrieblichen Relevanz beurteilt werden (z.B. für Zahnersatz eher nicht). Kontoführungsgebühren: Beruflichen Anteil der Kontoposten abschätzen.
            - Rundfunkgebühren für Unternehmen: Hier habe diesen Beitrag gefunden: https://www.rundfunkbeitrag.de/unter...ere_regelungen
            - Fahrtkosten: Bei Einsatz des privaten KFZ wird das km-Geld nach meiner Erinnerung als Betriebsausgabe und in gleicher Höhe als Einlage gebucht, hierzu gibt es einige Beiträge im Forum.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              timote danke für deine Antwort

              Ich merke, dadurch dass ich vergessen dass es viele Versicherung gibt die man haben kann.
              In meinem Fall nur die Haftpflichtversicherung.

              Bei den Telefonkosten und Internetkosten, sind es hauptsächlich die Grundgebühr( Flatrate).

              Kontoführubgskosten sind auch die Grundgebühr.


              Mit den Fahrtkosten, privat genutztes Auto ( bei meinen Berechnungen habe ich mit 0,30€/km) muss ich mich dann doch weiter einlesen. Da verstehe ich gerade dass mit gleicher Höhe Einlage nicht.



              Im Moment schwirrt mir der Kopf, ich dachte EÜR wäre leicht.

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                #8
                - Einlage KFZ-Nutzung: Du legst die Nutzung deines Privat-KFZ in die Firma ein. Beispiel: Fahrt 50 km x 30 ct/km => 15 €. Diese Einlage ist Gewinn-neutral. Dann buchst du in gleicher Höhe ein Kilometergeld von € 15 als Betriebsausgabe.

                Liegt die betriebliche Nutzung des Kfz unter 10 %, gehört der Wagen zum Privatvermögen. Die auf die Firma oder Praxis entfallenden anteiligen Kosten können dann mittels Einlage erfasst (Buchung: Pkw-Aufwand an Privateinlage) und dabei mit pauschal 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer abgerechnet werden. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb können in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
                https://www.steuerberater-pressler.d...20Nutzung%20de s,jeden%20gefahrenen%20Kilometer%20abgerechnet%20w erden.
                Der Beitrag führt auch die Folgen auf, wenn die betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50% liegt.

                Um Fehler zu vermeiden, könnte auch das Aufsuchen eines Steuerberaters deinerseits nicht verkehrt sein.

                ​​​​​​​Ergänzung betr.Haftpflchtversicherung: Welche Art Versicherung konkret soll denn 50 zu 50% aufgeteilt werden, und warum gerade 50% ?
                Zuletzt geändert von timote; 04.08.2024, 16:50.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                Kommentar


                  #9
                  Danke für deine Mühe und Antwort, ich werde mal schauen hoch die Beratungsgebühren beim Steuerberater sind.

                  Danke wünsche noch einen schönen Sonntag
                  Liebe Grüße Marnur

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                    #10
                    Update
                    es hat sich alles geklärt.
                    Gerade beim Elsterteam nachgefragt: Bei der Nutzung des privaten Fahrzeugs für betriebliche Fahrten in Zeile 84 ieinzutragen st richtig, in der Zeile 20 brauche ich es nicht einzutragen.

                    mit freundlichen Grüßen
                    Onur Savma




                    Zitat von timote Beitrag anzeigen
                    - Einlage KFZ-Nutzung: Du legst die Nutzung deines Privat-KFZ in die Firma ein. Beispiel: Fahrt 50 km x 30 ct/km => 15 €. Diese Einlage ist Gewinn-neutral. Dann buchst du in gleicher Höhe ein Kilometergeld von € 15 als Betriebsausgabe.


                    https://www.steuerberater-pressler.d...20Nutzung%20de s,jeden%20gefahrenen%20Kilometer%20abgerechnet%20w erden.
                    Der Beitrag führt auch die Folgen auf, wenn die betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50% liegt.

                    Um Fehler zu vermeiden, könnte auch das Aufsuchen eines Steuerberaters deinerseits nicht verkehrt sein.

                    ​​​​​​​Ergänzung betr.Haftpflchtversicherung: Welche Art Versicherung konkret soll denn 50 zu 50% aufgeteilt werden, und warum gerade 50% ?

                    Hallo timote,

                    danke für den Tipp diesen habe ich berücksichtigt.und die Fahrtkosten 2021 unter den Zeilen 20 und 84 eingetragen.
                    Laut Probe Prüfung ist alles richtig, aber weshalb wird die Nutzungseinlage Zeile 20 in voller Höhe im Gewinn mit eingerechnet?
                    Es sind doch Betriebsausgaben die den Gewinn normaler weise reduzieren.

                    Mein tatsächlicher Gewinn ist geringer ( um die Summe Fahrtkosten).

                    Ist es normal?
                    Zuletzt geändert von Marnur; 15.08.2024, 14:16.

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                      #11
                      Laut Probe Prüfung ist alles richtig, aber weshalb wird die Nutzungseinlage Zeile 20 in voller Höhe im Gewinn mit eingerechnet?
                      In Zeile 20 der EÜR sind Nutzungsentnahmen zu erklären, doch keine Nutzungseinlagen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        In Zeile 20 der EÜR sind Nutzungsentnahmen zu erklären, doch keine Nutzungseinlagen.

                        irgendwie hatte ich alles falsch verstanden, aber nach der Klärung mit dem Elsterteam hatte sich alles geklärt, die Prüfung ohne Fehlermeldung und der Betrag vom Gewinn identisch.

                        Liebe Grüße

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