Hallo,
zu meiner Person als Kleinunternehmerin mit Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG bin ich in der Dinstleistung tätig.
Mein Privatkonto wird auch geschäftlich allerdings nur für Ausgaben genutzt.
Habe nur Bareinnahmen und als Ausgaben sind: Waren die ich betrieblich genutzt hatte und bzw. auch verkauft, Telefon, Internet, Beiträge, Rundfunkgebühr, Versicherungen, Fahrtkosten und Kontoführungskosten diese sind im Kassenbuch immer mit 50% berechnet worden.
Die Einkommenssteuererklärungen mit EÜR ab 2018 muss ich nun nachträglich abgeben, leider bin ich mit diesem neuen Elsterprogramm verunsichert, daher versuche ich die mir unsicher machenden Punkte aufzulisten.
Aktuell sind erstmal diese Punkte/ Probleme für mich aufgetreten:
1. Die Betriebseinnahmen mit Umsatzsteuerbefreiung in Zeile 1 oder 2 eintragen?
2. Betriebsausgaben Zeile 51 gehören da Betriebsbedarf, Bürobedarf, Kontoführung auch rein?
Wenn nicht unter welcher Zeile?
Reicht es nur die 50% Kontoführungsgebühren einzurtragen die ich im Kassenbuch drin stehen habe? HIer im Forum hatte ich irgendwie gelesen dass Bei einem gemischt genutztem Konto irgendwo noch der private Anteil aufgeführt wird.
3. Fahrtkosten unter Zeile 61 eintragen ist es richtig?
4. Auf der Seite/Punkt 7 Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4A ESTG die Zeile 91 sind damit Privatentnahmen und Zeile 92 Privateinlagen gemeint richtig?
5. Bisher hatte ich bei den Warenentnahme ( Privat, Durchlaufender Posten) es eine Einnahme Quittung mit dem Betrag ( Einkaufspreis zuzüglich MwST) eingetragen, was mache ich nun?
Kann ich es so in den Einnahmen (im Kassenbuch steht es ja als Einnahme drin) stehen lassen, oder muss ich die Betriebseinnahmen ändern und dann was muss ich beachten bzw. wer/ wo bekomme ich Informationen.
6 Telefon und Internet sind bei mir auch Kosten die mit 50% verbucht wurden sind da noch zusätzlich zu beachtenden Zeilen?
Bedanke mich schon mal im vorraus.
Mit ffreundlichen Grüßen Marnur
zu meiner Person als Kleinunternehmerin mit Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG bin ich in der Dinstleistung tätig.
Mein Privatkonto wird auch geschäftlich allerdings nur für Ausgaben genutzt.
Habe nur Bareinnahmen und als Ausgaben sind: Waren die ich betrieblich genutzt hatte und bzw. auch verkauft, Telefon, Internet, Beiträge, Rundfunkgebühr, Versicherungen, Fahrtkosten und Kontoführungskosten diese sind im Kassenbuch immer mit 50% berechnet worden.
Die Einkommenssteuererklärungen mit EÜR ab 2018 muss ich nun nachträglich abgeben, leider bin ich mit diesem neuen Elsterprogramm verunsichert, daher versuche ich die mir unsicher machenden Punkte aufzulisten.
Aktuell sind erstmal diese Punkte/ Probleme für mich aufgetreten:
1. Die Betriebseinnahmen mit Umsatzsteuerbefreiung in Zeile 1 oder 2 eintragen?
2. Betriebsausgaben Zeile 51 gehören da Betriebsbedarf, Bürobedarf, Kontoführung auch rein?
Wenn nicht unter welcher Zeile?
Reicht es nur die 50% Kontoführungsgebühren einzurtragen die ich im Kassenbuch drin stehen habe? HIer im Forum hatte ich irgendwie gelesen dass Bei einem gemischt genutztem Konto irgendwo noch der private Anteil aufgeführt wird.
3. Fahrtkosten unter Zeile 61 eintragen ist es richtig?
4. Auf der Seite/Punkt 7 Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4A ESTG die Zeile 91 sind damit Privatentnahmen und Zeile 92 Privateinlagen gemeint richtig?
5. Bisher hatte ich bei den Warenentnahme ( Privat, Durchlaufender Posten) es eine Einnahme Quittung mit dem Betrag ( Einkaufspreis zuzüglich MwST) eingetragen, was mache ich nun?
Kann ich es so in den Einnahmen (im Kassenbuch steht es ja als Einnahme drin) stehen lassen, oder muss ich die Betriebseinnahmen ändern und dann was muss ich beachten bzw. wer/ wo bekomme ich Informationen.
6 Telefon und Internet sind bei mir auch Kosten die mit 50% verbucht wurden sind da noch zusätzlich zu beachtenden Zeilen?
Bedanke mich schon mal im vorraus.
Mit ffreundlichen Grüßen Marnur
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