Guten Tag,
ich habe noch etwas vergessen.
Wie gesagt ich bin mittlerweile steuerpflichtiger Rentner - meine Ehefrau ist Hausfrau.
Wir haben in diesem Jahr bei der R+V einen Fonds aufgelöst und Kapitalerträge erzielt, die mit 25 % + Solidaritätszuschlag versteuert wurden. Die R+V hat für mich und meine Frau je eine Steuerbescheinigung erstellt - einen Freistellungsauftrag hatte die R+V nicht, sondern nur unsere Hausbank.. Wir haben nun den Freistellungsbetrag von je € 1.000,00 offen. Da würde ich uns gerne Steuer im nächsten Jahr zurückholen.
Muss die Anlage KAP für uns beide einzeln erstellt werden, oder kann ich die Anlage KAP zusammenfassen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
ich habe noch etwas vergessen.
Wie gesagt ich bin mittlerweile steuerpflichtiger Rentner - meine Ehefrau ist Hausfrau.
Wir haben in diesem Jahr bei der R+V einen Fonds aufgelöst und Kapitalerträge erzielt, die mit 25 % + Solidaritätszuschlag versteuert wurden. Die R+V hat für mich und meine Frau je eine Steuerbescheinigung erstellt - einen Freistellungsauftrag hatte die R+V nicht, sondern nur unsere Hausbank.. Wir haben nun den Freistellungsbetrag von je € 1.000,00 offen. Da würde ich uns gerne Steuer im nächsten Jahr zurückholen.
Muss die Anlage KAP für uns beide einzeln erstellt werden, oder kann ich die Anlage KAP zusammenfassen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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