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Anlage KAP - Freistellungsauftrag nicht beansprucht

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    Anlage KAP - Freistellungsauftrag nicht beansprucht

    Guten Tag,
    ich habe noch etwas vergessen.
    Wie gesagt ich bin mittlerweile steuerpflichtiger Rentner - meine Ehefrau ist Hausfrau.
    Wir haben in diesem Jahr bei der R+V einen Fonds aufgelöst und Kapitalerträge erzielt, die mit 25 % + Solidaritätszuschlag versteuert wurden. Die R+V hat für mich und meine Frau je eine Steuerbescheinigung erstellt - einen Freistellungsauftrag hatte die R+V nicht, sondern nur unsere Hausbank.. Wir haben nun den Freistellungsbetrag von je € 1.000,00 offen. Da würde ich uns gerne Steuer im nächsten Jahr zurückholen.

    Muss die Anlage KAP für uns beide einzeln erstellt werden, oder kann ich die Anlage KAP zusammenfassen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    #2
    Frage wurde beantwortet - vielen Dank.

    Kommentar


      #3
      Muss die Anlage KAP für uns beide einzeln erstellt werden, oder kann ich die Anlage KAP zusammenfassen?
      Da es für jeden von euch eine Steuerbescheinigung gibt, trägst du das auch so ein. Ansonsten siehe hier:

      https://forum.elster.de/anwenderforu...784#post447784
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Da es für jeden von euch eine Steuerbescheinigung gibt, trägst du das auch so ein. Ansonsten siehe hier:

        https://forum.elster.de/anwenderforu...784#post447784
        Hallo Charlie24, ich muss Dich doch noch einmal etwas fragen, weil ich mir sehr unsicher bin:
        Also folgende Situation:
        Bank A hat einen Freistellungsauftrag über € 1.800 ( davon bisher € 25 verbraucht )
        Bank B hat einen Freistellungsauftrag über € 200,00 ( davon € 25 verbraucht )
        Die R+V bei der wir den Fonds haben abrechnen und auszahlen lassen, hatte keinen Freistellungsauftrag und hat bei der Abrechnung Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen.

        Da wir beide nun beide einen Steuerbescheid von der R+V erhalten haben muss ich für mich und meine Frau die Anlage KAP ausfüllen.

        Würden die Freistellungsbeträge so zum Jahresende bleiben fülle ich in jeder Anlage KAP für mich und in der Anlage KAP für meine Frau gemäss der Steuerbescheinigung der R+V aus:
        - Zeile 4 ( ankreuzen )
        - Zeile 7 ( Kapitalertrag der R+V )
        - Zeile 16 ( 0 ) da von der R+V kein Freibetrag berücksichtigt wurde
        - Zeile 17 ( € 25 also die Hälfte des bereits genutzten Freistellungsbetrages Bank A und Bank B )
        - Zeile 37 und 38 den abgezogenen Steuerbetrag und Solidaritätszuschlag

        Ich hoffe, ich nerve Dich damit nicht zu sehr - Dankeschön

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          #5
          Zeile 17 ( € 25 also die Hälfte des bereits genutzten Freistellungsbetrages Bank A und Bank B )
          Wenn eine Bank dich betrifft und die zweite deine Frau, dann verteilt man das. Wenn die an das Finanzamt übermittelten Bescheinigungen

          der Banken über die freigestellten Zinsen immer auf den gleichen Namen lauten, würde ich die 50 € bei dem Ehegatten eintragen, für den

          die Bescheinigungen übermittelt wurden. Diese Bescheinigungen kannst du in Mein ELSTER auch außerhalb der Steuererklärung abrufen.

          Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen bzw. Bescheinigungen anderer Personen.

          Zeile 4 geht allerdings nicht, wenn ihr nur die Kapitalerträge bei der R+V erklärt, da muss dann der Antrag in Zeile 5 gestellt werden.

          Wenn die Kapitalerträge bei der R+V nicht über 1.950 € lagen, reicht das aber aus, da macht eine Günstigerprüfung dann keinen Sinn.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Ein Wert größer Null in Zeile 17 und Kreuz in Zeile 4 ist unzulässig. Entweder man beantragt die Günstigerprüfung, dann müssen natürlich alle Erträge erklärt werden, oder man kreuzt nur Zeile 5 an, was im Fall des nicht ausgeschöpften Freibetrags keine negativen Folgen hat.

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              #7
              Zitat von TommyM

              Die Erträge lagen bei ca. € 3.200 / Person.
              In dem Fall empfiehlt sich die Günstigerprüfung, insbesondere da der Altersentlastungsbetrag sich auswirken kann.

              Die Erträge für gemeinsame Konten und Depots sind hälftig aufzuteilen.

              Kommentar


                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                In dem Fall empfiehlt sich die Günstigerprüfung, insbesondere da der Altersentlastungsbetrag sich auswirken kann.

                Die Erträge für gemeinsame Konten und Depots sind hälftig aufzuteilen.
                Das bedeutet in Zeile 17 muss dann nicht der in Anspruch genommene Freibetrag, sondern der Zinsertrag von Bank A und Bank B zur Hälfte eingetragen werden?

                Kommentar


                  #9
                  Die Erträge für gemeinsame Konten und Depots sind hälftig aufzuteilen.
                  Das hat die R+V-Versicherung offenbar bereits so gemacht, beide haben eine Steuerbescheinigung erhalten.

                  Die Günstigerprüfung hatte ich bereits hier empfohlen: https://forum.elster.de/anwenderforu...784#post447784


                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das hat die R+V-Versicherung offenbar bereits so gemacht, beide haben eine Steuerbescheinigung erhalten.

                    Die Günstigerprüfung hatte ich bereits hier empfohlen: https://forum.elster.de/anwenderforu...784#post447784

                    Heisst Zeile 5 und in Zeile 17 jeweils zur Hälfte den Zinsertrag bei Bank A und Bank B?

                    Kommentar


                      #11
                      Das bedeutet in Zeile 17 muss dann nicht der in Anspruch genommene Freibetrag, sondern der Zinsertrag von Bank A und Bank B zur Hälfte eingetragen werden?
                      Nein, die Zinserträge von Bank A und Bank B müssen ebenfalls in Zeile 7 erklärt werden, die tatsächlich beanspruchten Freistellungsbeträge in Zeile 16.

                      Wenn das alles Gemeinschaftskonten sind, muss alles hälftig aufgeteilt werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Heisst Zeile 5....
                        Nein, Günstigerprüfung ist Zeile 4 !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Nein, die Zinserträge von Bank A und Bank B müssen ebenfalls in Zeile 7 erklärt werden, die tatsächlich beanspruchten Freistellungsbeträge in Zeile 16.

                          Wenn das alles Gemeinschaftskonten sind, muss alles hälftig aufgeteilt werden.
                          Was lange währt..... Ich glaube, nun hab auch ich es endlich verstanden:

                          Anlage KAP für beide
                          - Zeile 4 ankreuzen
                          - Zeile 7 alle erzielten Erträge ( R+V + Bank A + Bank B hälftig da Gemeinschaftskonten )
                          - Zeile 16 der bis dahin verbrauchte Freistellungsbetrag ( wieder hälftig )
                          - Zeile 36 / 37 die bis dahin bezahlte Kapitalertragssteuerbetrag / Soli ( in unserem Fall nur R+V)

                          Vielen Dank für Eure Geduld.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von TommyM Beitrag anzeigen

                            Was lange währt..... Ich glaube, nun hab auch ich es endlich verstanden:

                            Anlage KAP für beide
                            - Zeile 4 ankreuzen
                            - Zeile 7 alle erzielten Erträge ( R+V + Bank A + Bank B hälftig da Gemeinschaftskonten )
                            - Zeile 16 der bis dahin verbrauchte Freistellungsbetrag ( wieder hälftig )
                            - Zeile 36 / 37 die bis dahin bezahlte Kapitalertragssteuerbetrag / Soli ( in unserem Fall nur R+V)

                            Vielen Dank für Eure Geduld.
                            Das liegt bestimmt an der Hitze und dem Alter - ich stand völlig auf dem Schlauch....

                            Kommentar


                              #15
                              Das liegt bestimmt an der Hitze und dem Alter ...
                              Bei uns hier in der Oberpfalz war es heute nur angenehm warm. Was das Alter angeht, bin ich dir sicher einige Jährchen voraus,

                              mein Renteneintritt liegt nämlich schon 10 Jahre zurück. Aber es passt jetzt so ! Wenn man außer der Rente keine weiteren

                              Einkünfte, könnte der Altersentlastungsbetrag schon zur Entlastung beitragen, der gilt allerdings personenbezogen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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