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    Profil Person B nicht auswählbar

    Hallo! Meine Frau und ich haben die Einkommenssteuererklärung für 2023 gemeinsam erstellt unter meinem Elster-Account. Meine Frau möchte nun die EÜR über ihren eigenen Account abschicken (hat sie letztes Jahr auch so gemacht) und hat dafür 2 Profile angelegt (mich mit der Rolle Person A/Ehegatte und sie selbst unter Person B/Ehefrau). Wenn sie anfangen will, ihre Daten einzutragen, erscheint dort automatisch mein Profil bei den Profilen und entsprechend sind auch überall meine Daten eingetragen. Wie kann sie ihr eigenes Profil hier auswählen? Es gibt beim Aufklappen meines Profils nur die Buttons "Profil bearbeiten" (wodurch man zu den beiden Profilen bei Mein Elster gelangt, aber nicht eins wählen kann, sondern halt nur bearbeiten) und "Profil verwenden", was wir ja beides nicht wollen. Klappt man es wieder zu, kann man darunter aufklappen "Aus einem anderen Profil (für eine andere Person)". Dort gibt es die Option "Neues Profil anlegen" (was wir nicht wollen und wodurch man halt wieder zu den Profilen gelangt) oder "Wählen Sie ein Profil aus." Darunter ist ein ausgerauter Kasten, in dem man nichts auswählen kann und dort steht "Kein Profil vorhanden". Blickt da jemand durch?
    Oder ist es egal oder gewollt, dass MEINE ganzen Angaben dort stehen, obwohl meine Frau die EÜR dort macht? Bei den allgemeinen Angaben (wo ja nur meine Daten stehen), können wir in Zeile 8 bei Betriebsinhaber ja immerhin Person B / Ehefrau auswählen. Aber ihr Name kommt halt gar nicht vor. Finde ich alles sehr verwirrend! Steigt da jemand durch?
    Liebe Grüße

    #2
    Hallo,

    wenn deine Frau auch schon letztes Jahr eine EÜR gemacht, wozu dann überhaupt die Übernahme aus dem Profil? Nemmt doch die Übernahme der Daten aus dem Vorjahr.
    Bei der EÜR wird zwar außer den allgemneinen Daten nichts übernommen, dennoch würde das genau dein Problem lösen.

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      #3
      Hi und danke für die superschnelle Antwort!
      Achso, das hat sie schon gemacht und auch schon all ihre Zahlen dort eingetragen. Beim Überprüfen ist ihr dann aufgefallen, dass die Personendaten eben alle von mir sind. Die kann man unter "Allgemeine Angaben" ja händisch ändern (nervig, aber schon passiert), aber auf der Startseite steht immer noch unter "Mein Profil" mein Profil, also Person A mit meinen Daten. Das kann man auch nicht löschen oder so. Oder ist das egal? Oder soll das so? Die ESt wird ja über meinen Account mit genau dieser Steuernummer abgegeben, die dort eingetragen ist (und die wir mit dem letzten Bescheid wohl als gemeinsame Steuernr erhalten haben, haben sie aus dem Bescheid für 22 abgeschrieben).
      Diese "gemeinsame" Steuernr hat meine Frau dann später bei den Allgemeinen Angaben unten drunter auch noch mal unter "Steuernummer der Leitsteuererklärung" eingetragen. Ihr eigene Steuernummer taucht hier somit nirgends mehr auf. Oder ist die quasi erloschen? Auf den Rechnungen schreibt sie immer nur ihre USt-ID drauf, daher hat sich die Frage bis jetzt gar nicht gestellt, ob die alte Steuernummer noch "aktiv" ist....
      Zuletzt geändert von kreatimo; 05.08.2024, 14:54.

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        #4
        Ok kleiner Nachtrag: bei der USt-Erklärung ist es genau das Gleiche. Datenübernahme aus dem letzten Jahr, mein Profil ist ausgewählt statt das meiner Frau. Allerdings trotzdem ihre Daten eingetragen. Heißt das, letztes Jahr wurde das dann auch unter meinem Profil abgeschickt und das war egal? Bzw soll so, weil unter meiner Steuernr (damals noch, bevor wir die gemeinsame hatten) die gemeinsame ESt-Erklärung abgegeben wurde?
        Dann frag ich mich nach wie vor... wo trägt man denn nun die Steuernummer meiner Frau ein oder ist die erloschen? Letztes Jahr hat sie sie bei der USt-Erklärung auf der "Startseite des Formulars" unter Steuernummer eingegeben. Soll sie dort nun die alte (also ihre eigene, die sie vor der Zusammenveranlagung immer benutzt hat) eingeben oder die neue gemeinsame?

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          #5
          Ich würde für die Ehefrau ein eigenes Profil mit ihrer (bisherigen) betrieblichen Steuernummer anlegen. Das ist doch möglich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Welches Profil bei der Startseite des Formulars steht ist egal, da es eh nicht mit ans Finanzamt übermittelt wird. Allerdings gehören sowohl die EÜR als auch die USt zu der Steuernummer deiner Frau. Sofern Ihr die Erklärung schon mti eurer gemeinsamen Steuernummer übermittelt habt, so wird das Finanzamt diese berichtigen.
            Wichtig ist nur, die Steuernummer deiner Frau ist keineswegs "erloschen" nur weil ihr sie in der Erklärung nicht angebt

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              #7
              Charlie24 richtig, das haben wir ja bereits gemacht, aber dieses Profil ist leider nirgends auswählbar (ausgegraut und "kein Profil vorhanden"). Bei meinem Account (wo wir auch beide Profile angelegt haben), ist es auswählbar.
              Gerald v. R. aaah, das wusste ich nicht, dass das Profil dem Finanzamt nicht mit übermittelt wird. Danke für diese wichtige Info!
              Da hast du Recht, bei der gemeinsamen Erklärung taucht die Steuernummer meiner Frau nirgends auf (nur die ID-Nr). Wo könnte man sie denn eintragen? Ich finde dort kein passendes Feld (habe es noch nicht abgeschickt, sorry, dass ich das vorhin missverständlich ausgedrückt habe).
              Okay, das heißt, meine Frau trägt bei der EÜR auf der Startseite des Formulars ihre eigene Steuernummer ein, nicht die gemeinsame. Diese trägt sie unter "Steuernummer der Leitsteuererklärung" ein. Richtig?
              Bei der USt-Erklärung trägt sie auch ihre eigene Nummer ein. Hier finden wir aber kein Feld, um die gemeinsame Nummer einzutragen, also scheint das nicht zu gehen / relevant zu sein. Stimmt das so?
              Lieben Dank für die tolle Hilfe!

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                #8
                So ist es.

                Für die Einkommensteuer ist nur eure gemeinsame Steuernummer.
                Für die EÜR und die USt sind nur die Steuernummer deiner Frau relavant.

                Du kannst die gemeinsame Steuernummer in der EÜR auch als Leitsteuernummer eintragen, die TZuordnung vom Finanzamt ist aber auch ohne möglich.

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                  #9
                  Perfekt, dann steht dem Abschicken nun nichts mehr im Wege. Vielen Dank!

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