Hallo,
ich werde im Nov 24 nach Schweden gehen, mich in Dtl. abmelden (Schweden anmelden) und dann von Schweden aus arbeiten (Remote). Mein AG stellt mich in Schweden an und führt alle Steuern und SV dort ab.
Nun habe ich verstanden:
a) ich bin in 2024 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig - das heißt ich muss hier alles versteuern?
b) somit greift hier ein Progressionsvorbehalt?
c) dann zahle ich auf das in Dtl erzielte Einkommen "mehr" Steuern - aber habe ja dann eigentlich 2mal Steuern gezahlt - da ja auch in Schweden direkt vom Lohn gezahlt wurde.
d) heißt das jetzt für mich, dass ich in Schweden schauen muss wie ich über DBA eine doppelte Versteuerung vermeide (also evtl zurückhole) oder muss ich das doch hier in Dtl. machen?
oder sehe ich hier a) bis d) komplett falsch
Vielen Dank für eure Mühe und Hilfe
Viele Grüße
Jens
ich werde im Nov 24 nach Schweden gehen, mich in Dtl. abmelden (Schweden anmelden) und dann von Schweden aus arbeiten (Remote). Mein AG stellt mich in Schweden an und führt alle Steuern und SV dort ab.
Nun habe ich verstanden:
a) ich bin in 2024 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig - das heißt ich muss hier alles versteuern?
b) somit greift hier ein Progressionsvorbehalt?
c) dann zahle ich auf das in Dtl erzielte Einkommen "mehr" Steuern - aber habe ja dann eigentlich 2mal Steuern gezahlt - da ja auch in Schweden direkt vom Lohn gezahlt wurde.
d) heißt das jetzt für mich, dass ich in Schweden schauen muss wie ich über DBA eine doppelte Versteuerung vermeide (also evtl zurückhole) oder muss ich das doch hier in Dtl. machen?
oder sehe ich hier a) bis d) komplett falsch
Vielen Dank für eure Mühe und Hilfe
Viele Grüße
Jens
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