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Umzug ins Ausland - Wo gebe ich die Einkommen an

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    Umzug ins Ausland - Wo gebe ich die Einkommen an

    Hallo,

    ich werde im Nov 24 nach Schweden gehen, mich in Dtl. abmelden (Schweden anmelden) und dann von Schweden aus arbeiten (Remote). Mein AG stellt mich in Schweden an und führt alle Steuern und SV dort ab.

    Nun habe ich verstanden:
    a) ich bin in 2024 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig - das heißt ich muss hier alles versteuern?
    b) somit greift hier ein Progressionsvorbehalt?
    c) dann zahle ich auf das in Dtl erzielte Einkommen "mehr" Steuern - aber habe ja dann eigentlich 2mal Steuern gezahlt - da ja auch in Schweden direkt vom Lohn gezahlt wurde.
    d) heißt das jetzt für mich, dass ich in Schweden schauen muss wie ich über DBA eine doppelte Versteuerung vermeide (also evtl zurückhole) oder muss ich das doch hier in Dtl. machen?

    oder sehe ich hier a) bis d) komplett falsch

    Vielen Dank für eure Mühe und Hilfe
    Viele Grüße
    Jens

    #2
    Du siehst das teilweise falsch, Dein ab November in Schweden erzieltes Einkommen wird nicht doppelt besteuert. Falls nach DBA

    Deutschland den Progressionsvorbehalt anwendet, erhöht sich nur der Steuersatz für dein in Deutschland erzieltes Einkommen.

    Das ist bei einem progressiven Steuertarif, wie er hier nun mal gilt, keineswegs ungerecht, der Steuersatz entspricht dann deinem

    tatsächlichen Jahreseinkommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      okay verstanden. Das heißt aber für mich, dass ich eigentlich gar nichts beachten muss (außer das Gehalt) angeben und dann passt das soweit. Also nicht mit den Behörden rumschlagen :-)

      Viele Grüße
      Jens

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        #4
        ... dass ich eigentlich gar nichts beachten muss (außer das Gehalt) angeben und dann passt das soweit.
        Das Gehalt abzüglich der Werbungskosten. Das gehört im Jahr des Wegzugs in der Anlage WA-ESt erklärt, das ist nicht kompliziert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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