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    neue Duschkabine eingebaut

    Guten Tag, ich pflege meine Mutter zuhause, also sie wohnt bei mir im Haus und ich bekomme auch Pflegegeld. Jetzt mussten wir eine ebenerdige Dusche einbauen lassen, damit meine Mutter besser reinkommt. Die Rechnungsbetrag um die 6000euro und 4000euro wurden von der Versicherung übernommen, die Rechnung ist auch auf den Namen meiner Mutter. Frage, kann ich das trotzdem in meiner Steuererklärung eintragen und kommt das dann unter Handwerkerleistungen oder weil ich sie pflege in eine andere Anlage?

    #2
    ... die Rechnung ist auch auf den Namen meiner Mutter.
    Ist sie auch vom Konto der Mutter überwiesen worden ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ist sie auch vom Konto der Mutter überwiesen worden ?
      Nein von meinem Konto

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        #4
        Es gibt in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ziemlich weit hinten eine Möglichkeit behinderungsbedingte Umbaukosten zu erklären.

        Wahrscheinlich wirst du die Pflegebedürftigkeit der Mutter belegen müssen. Außerdem gilt für agB eine zumutbare Eigenbelastung. Bei uns liegt

        die z. B. über 2.000,00 €, da käme dann steuerlich 0,00 heraus. Bei Handwerkerleistungen kann man nur die Arbeitskosten geltend machen, aber

        das weißt du ja. Den Zuschuss der Pflegekasse wird man aufteilen müssen, die fördern ja nicht nur die Materialkosten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es gibt in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ziemlich weit hinten eine Möglichkeit behinderungsbedingte Umbaukosten zu erklären.

          Wahrscheinlich wirst du die Pflegebedürftigkeit der Mutter belegen müssen. Außerdem gilt für agB eine zumutbare Eigenbelastung. Bei uns liegt

          die z. B. über 2.000,00 €, da käme dann steuerlich 0,00 heraus. Bei Handwerkerleistungen kann man nur die Arbeitskosten geltend machen, aber

          das weißt du ja. Den Zuschuss der Pflegekasse wird man aufteilen müssen, die fördern ja nicht nur die Materialkosten.
          vielen Dank und müssen wir uns dann bei der Pflegekasse melden oder macht es das Finanzamt?

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            #6
            vielen Dank und müssen wir uns dann bei der Pflegekasse melden
            Wenn die Pflegekasse einen Zuschuss von 4.000,00 € gewährt hat, gibt es darüber doch sicher einen Bescheid.

            Was willst du da von Pflegekasse ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn die Pflegekasse einen Zuschuss von 4.000,00 € gewährt hat, gibt es darüber doch sicher einen Bescheid.

              Was willst du da von Pflegekasse ?
              achso das meinst du, okay alles klar, vielen Dank

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