Guten Tag, ich pflege meine Mutter zuhause, also sie wohnt bei mir im Haus und ich  bekomme auch Pflegegeld. Jetzt mussten wir eine ebenerdige Dusche einbauen lassen, damit meine Mutter besser reinkommt. Die Rechnungsbetrag um die 6000euro und 4000euro wurden von der Versicherung übernommen, die Rechnung ist auch auf den Namen meiner Mutter. Frage, kann ich das trotzdem in meiner Steuererklärung eintragen und kommt das dann unter Handwerkerleistungen oder weil ich sie pflege in eine andere Anlage?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
neue Duschkabine eingebaut
				
					Einklappen
				
			
		
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 Ist sie auch vom Konto der Mutter überwiesen worden ?... die Rechnung ist auch auf den Namen meiner Mutter.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Nein von meinem KontoZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIst sie auch vom Konto der Mutter überwiesen worden ?
 Kommentar
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 Es gibt in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ziemlich weit hinten eine Möglichkeit behinderungsbedingte Umbaukosten zu erklären.
 
 Wahrscheinlich wirst du die Pflegebedürftigkeit der Mutter belegen müssen. Außerdem gilt für agB eine zumutbare Eigenbelastung. Bei uns liegt
 
 die z. B. über 2.000,00 €, da käme dann steuerlich 0,00 heraus. Bei Handwerkerleistungen kann man nur die Arbeitskosten geltend machen, aber
 
 das weißt du ja. Den Zuschuss der Pflegekasse wird man aufteilen müssen, die fördern ja nicht nur die Materialkosten.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 vielen Dank und müssen wir uns dann bei der Pflegekasse melden oder macht es das Finanzamt?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEs gibt in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ziemlich weit hinten eine Möglichkeit behinderungsbedingte Umbaukosten zu erklären.
 
 Wahrscheinlich wirst du die Pflegebedürftigkeit der Mutter belegen müssen. Außerdem gilt für agB eine zumutbare Eigenbelastung. Bei uns liegt
 
 die z. B. über 2.000,00 €, da käme dann steuerlich 0,00 heraus. Bei Handwerkerleistungen kann man nur die Arbeitskosten geltend machen, aber
 
 das weißt du ja. Den Zuschuss der Pflegekasse wird man aufteilen müssen, die fördern ja nicht nur die Materialkosten.
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 Wenn die Pflegekasse einen Zuschuss von 4.000,00 € gewährt hat, gibt es darüber doch sicher einen Bescheid.vielen Dank und müssen wir uns dann bei der Pflegekasse melden
 
 Was willst du da von Pflegekasse ?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 achso das meinst du, okay alles klar, vielen DankZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn die Pflegekasse einen Zuschuss von 4.000,00 € gewährt hat, gibt es darüber doch sicher einen Bescheid.
 
 Was willst du da von Pflegekasse ?
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 neue Duschkabine eingebaut
									
									
									neue Duschkabine eingebaut
								
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