Guten Tag, ich pflege meine Mutter zuhause, also sie wohnt bei mir im Haus und ich bekomme auch Pflegegeld. Jetzt mussten wir eine ebenerdige Dusche einbauen lassen, damit meine Mutter besser reinkommt. Die Rechnungsbetrag um die 6000euro und 4000euro wurden von der Versicherung übernommen, die Rechnung ist auch auf den Namen meiner Mutter. Frage, kann ich das trotzdem in meiner Steuererklärung eintragen und kommt das dann unter Handwerkerleistungen oder weil ich sie pflege in eine andere Anlage?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
neue Duschkabine eingebaut
Einklappen
X
-
... die Rechnung ist auch auf den Namen meiner Mutter.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIst sie auch vom Konto der Mutter überwiesen worden ?
Kommentar
-
Es gibt in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ziemlich weit hinten eine Möglichkeit behinderungsbedingte Umbaukosten zu erklären.
Wahrscheinlich wirst du die Pflegebedürftigkeit der Mutter belegen müssen. Außerdem gilt für agB eine zumutbare Eigenbelastung. Bei uns liegt
die z. B. über 2.000,00 €, da käme dann steuerlich 0,00 heraus. Bei Handwerkerleistungen kann man nur die Arbeitskosten geltend machen, aber
das weißt du ja. Den Zuschuss der Pflegekasse wird man aufteilen müssen, die fördern ja nicht nur die Materialkosten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEs gibt in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ziemlich weit hinten eine Möglichkeit behinderungsbedingte Umbaukosten zu erklären.
Wahrscheinlich wirst du die Pflegebedürftigkeit der Mutter belegen müssen. Außerdem gilt für agB eine zumutbare Eigenbelastung. Bei uns liegt
die z. B. über 2.000,00 €, da käme dann steuerlich 0,00 heraus. Bei Handwerkerleistungen kann man nur die Arbeitskosten geltend machen, aber
das weißt du ja. Den Zuschuss der Pflegekasse wird man aufteilen müssen, die fördern ja nicht nur die Materialkosten.
Kommentar
-
vielen Dank und müssen wir uns dann bei der Pflegekasse melden
Was willst du da von Pflegekasse ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn die Pflegekasse einen Zuschuss von 4.000,00 € gewährt hat, gibt es darüber doch sicher einen Bescheid.
Was willst du da von Pflegekasse ?
Kommentar
Kommentar