Hallo zusammen,
ich habe zwei Frage zum korrekten Eintragen in Elster. Jobbedingt habe ich 2023 mein Büro neu ausgestattet. Vor ein Rätsel stellt mich das Eintragen meines Bürostuhls in die Steuererklärung. Hintergrundinfo: Ich arbeite hauptberuflich im Homeoffice und habe ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer. Der Stuhl wird zu 100% beruflich genutzt.
Kosten Stuhl: 1.371,90 €
Fahrtkosten zum Kauf: 33,60 €
= Anschaffungskosten: 1.405,50 €
Nach meinem Wissen handelt es sich damit um ein Büromöbelstück, was auf 13 Jahre abgeschrieben werden muss, da der Wert über 800 € liegt. (Korrigiert mich hier gerne, wenn ich falsch liege)
Frage 1: Muss oder kann ich abschreiben?
Hintergrund: Ich weiß schon heute, dass ich in den kommenden 13 Jahren nicht daran denken werde, den Betrag jedes Jahr in der Steuererklärung zu ergänzen. Könnte ich den Bürostuhl auch einfach einmalig mit den 800 € angeben und die übrigen 6xx € ignorieren? Dann würde ich zwar augenscheinlich Geld verschenken, bin mir aber sicher, dass ich weniger verschenken würde, als wenn ich in 7 von 13 Jahren vergesse, etwas anzugeben.
Frage 2: Wenn ich den Stuhl abschreiben muss, wo gebe ich es an und wie?
Hier würden mir Formulare und Zeilen helfen. Aktuell habe ich es in Anlage N, 10 - Aufwendung für Arbeitsmittel, Art des Arbeitsmittels Büromöbel, Z. 59 eingetragen.
Liebe grüße und Danke Euch schon mal im Voraus
Caro
ich habe zwei Frage zum korrekten Eintragen in Elster. Jobbedingt habe ich 2023 mein Büro neu ausgestattet. Vor ein Rätsel stellt mich das Eintragen meines Bürostuhls in die Steuererklärung. Hintergrundinfo: Ich arbeite hauptberuflich im Homeoffice und habe ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer. Der Stuhl wird zu 100% beruflich genutzt.
Kosten Stuhl: 1.371,90 €
Fahrtkosten zum Kauf: 33,60 €
= Anschaffungskosten: 1.405,50 €
Nach meinem Wissen handelt es sich damit um ein Büromöbelstück, was auf 13 Jahre abgeschrieben werden muss, da der Wert über 800 € liegt. (Korrigiert mich hier gerne, wenn ich falsch liege)
Frage 1: Muss oder kann ich abschreiben?
Hintergrund: Ich weiß schon heute, dass ich in den kommenden 13 Jahren nicht daran denken werde, den Betrag jedes Jahr in der Steuererklärung zu ergänzen. Könnte ich den Bürostuhl auch einfach einmalig mit den 800 € angeben und die übrigen 6xx € ignorieren? Dann würde ich zwar augenscheinlich Geld verschenken, bin mir aber sicher, dass ich weniger verschenken würde, als wenn ich in 7 von 13 Jahren vergesse, etwas anzugeben.
Frage 2: Wenn ich den Stuhl abschreiben muss, wo gebe ich es an und wie?
Hier würden mir Formulare und Zeilen helfen. Aktuell habe ich es in Anlage N, 10 - Aufwendung für Arbeitsmittel, Art des Arbeitsmittels Büromöbel, Z. 59 eingetragen.
Liebe grüße und Danke Euch schon mal im Voraus
Caro
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