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Büromöbel Bürostuhl - wie korrekt angeben?

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    Büromöbel Bürostuhl - wie korrekt angeben?

    Hallo zusammen,

    ich habe zwei Frage zum korrekten Eintragen in Elster. Jobbedingt habe ich 2023 mein Büro neu ausgestattet. Vor ein Rätsel stellt mich das Eintragen meines Bürostuhls in die Steuererklärung. Hintergrundinfo: Ich arbeite hauptberuflich im Homeoffice und habe ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer. Der Stuhl wird zu 100% beruflich genutzt.

    Kosten Stuhl: 1.371,90 €
    Fahrtkosten zum Kauf: 33,60 €
    = Anschaffungskosten: 1.405,50 €

    Nach meinem Wissen handelt es sich damit um ein Büromöbelstück, was auf 13 Jahre abgeschrieben werden muss, da der Wert über 800 € liegt. (Korrigiert mich hier gerne, wenn ich falsch liege)


    Frage 1: Muss oder kann ich abschreiben?

    Hintergrund: Ich weiß schon heute, dass ich in den kommenden 13 Jahren nicht daran denken werde, den Betrag jedes Jahr in der Steuererklärung zu ergänzen. Könnte ich den Bürostuhl auch einfach einmalig mit den 800 € angeben und die übrigen 6xx € ignorieren? Dann würde ich zwar augenscheinlich Geld verschenken, bin mir aber sicher, dass ich weniger verschenken würde, als wenn ich in 7 von 13 Jahren vergesse, etwas anzugeben.


    Frage 2: Wenn ich den Stuhl abschreiben muss, wo gebe ich es an und wie?

    Hier würden mir Formulare und Zeilen helfen. Aktuell habe ich es in Anlage N, 10 - Aufwendung für Arbeitsmittel, Art des Arbeitsmittels Büromöbel, Z. 59 eingetragen.

    Liebe grüße und Danke Euch schon mal im Voraus
    Caro

    #2
    Meiner Meinung nach musst Du den Stuhl auf Anlage N und EÜR aufteilen.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Meiner Meinung nach musst Du den Stuhl auf Anlage N und EÜR aufteilen.
      Das sehe ich auch so, beantwortet allerdings die Frage 1 noch nicht. Die Frage, ob ich der Höhe nach auf die Geltendmachung von Aufwand verzichten kann, um die GWG-Grenze nicht zu überschreiten, hat sich mir bisher noch nie gestellt. Vom Gefühl her würde ich das eher verneinen, habe jetzt aber keinen Beleg dafür.

      Kommentar


        #4
        Vom Gefühl her würde ich das eher verneinen, habe jetzt aber keinen Beleg dafür.
        Dein Gefühl trügt nicht, das ergibt sich unmittelbar aus den Gesetzesbestimmungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          - GwG-Grenze, # 1 Frage 1: Du hast den Nettobetrag € 800 genannt, aber als Kleinunternehmer nicht die USt berücksichtigt.
          - Zu # 1 AfA-Dauer für Büromöbel: 13 Jahre lt. allgemeiner AfA-Tabelle ab 2001, Pos. 6.15
          Für Bürostühle halte ich diese AfA-Dauer für sehr gewagt. Nach 8 Jahren ist im Zweifelsfall und nach meiner Erfahrung der Stoff durchgesessen. Mit Bezug auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer würde ich ganz persönlich einen Bürostuhl eher über 8 oder 10 Jahre abschreiben. Das muss aber niemand so übernehmen.
          Zur betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2295934.html
          und https://wirtschaftslexikon.gabler.de...ngsdauer-30697
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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