Hallo zusammen,
bin verheiratet und wir bewohnen ein Einfamilienhaus.
Gmeinsam haben wir fristgerecht die Grundsteuer in 2022 erstellt. Mein Mann war Alleineigentümer und wir haben die wirtschaftliche Einheit mit 1/2 berücksichtigt.
Der Festsetzungsbescheid kam am 20.03.23. Leider mit einem Fehler in der Berücksichtigung der Garage - also Einspruch eingelegt.
Im Jahr 2023 hat mir mein Mann das EFH geschenkt (notarieller Vertrag), sich allerdings Mitbenutzungsrecht und Nießbrauch in den Notarvertrag und das Grundbuch eintragen lassen.
Am 05.08.2024 haben wir den geänderten Grundsteuerbetrag erhalten. Garage ist nun korrigiert und ist jetzt richtig.
In den Erläuterungen steht nun folgendes: Die Fläche des Grund und Bodens wurde korrigiert: Sie hatten den Anteil zur wirtschaftlichen Einheit mit 1/2 erfasst. Richtig wären jedoch 1/1 gewesen.
Ist es bei Eheleuten nicht generell 1/2? Oder richtet es sich ausschließlich nach Eintragungen im Grundbuch?
Danke für die Hilfe.
bin verheiratet und wir bewohnen ein Einfamilienhaus.
Gmeinsam haben wir fristgerecht die Grundsteuer in 2022 erstellt. Mein Mann war Alleineigentümer und wir haben die wirtschaftliche Einheit mit 1/2 berücksichtigt.
Der Festsetzungsbescheid kam am 20.03.23. Leider mit einem Fehler in der Berücksichtigung der Garage - also Einspruch eingelegt.
Im Jahr 2023 hat mir mein Mann das EFH geschenkt (notarieller Vertrag), sich allerdings Mitbenutzungsrecht und Nießbrauch in den Notarvertrag und das Grundbuch eintragen lassen.
Am 05.08.2024 haben wir den geänderten Grundsteuerbetrag erhalten. Garage ist nun korrigiert und ist jetzt richtig.
In den Erläuterungen steht nun folgendes: Die Fläche des Grund und Bodens wurde korrigiert: Sie hatten den Anteil zur wirtschaftlichen Einheit mit 1/2 erfasst. Richtig wären jedoch 1/1 gewesen.
Ist es bei Eheleuten nicht generell 1/2? Oder richtet es sich ausschließlich nach Eintragungen im Grundbuch?
Danke für die Hilfe.
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