Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen

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  • miss_luna
    Neuer Benutzer
    • 09.09.2022
    • 4

    #1

    Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen

    In 2022 konnte ich die Verpachtung einer landwirtschaftlichen Fläche noch unter sonstige Einnahmen eintragen.
    In 2023 ist mir das überhaupt nicht klar.
    Das Grundstück hat keine Adresse, es ist einfach nur ein Acker, der verpachtet ist und dafür gibt es nicht mal viel Geld, Summe xx.
    Wo trage ich denn das in der Anlage V jetzt ein?

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45996

    #2
    Wo trage ich denn das in der Anlage V jetzt ein?
    Die Pachteinkünfte musst du ab 2023 in der neuen Anlage V-Sonstige erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • miss_luna
      Neuer Benutzer
      • 09.09.2022
      • 4

      #3
      Herzlichen Dank - Charlie24! Wie immer - schnell und kompetent! Ich hatte wohl wieder einmal die berühmten Tomaten vor den Augen!
      Gefunden und gleich eingetragen!!!

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      • michael69
        Neuer Benutzer
        • 28.08.2024
        • 1

        #4
        HAllo , ich habe seite letztem Jahr auch eine Ackerfläche geerbt die sehr unwirtschaftlich verpachtet ist. die Pacht ist geringer als die Kosten (Versicherung und Grundsteuer). die Pacht trägt man wohl in der Anlage "V-sonstige" ein, unter 3.-"Vermietung-Verpachtung unbebauter Grundstücke. Gibt man dort auch eine Adresse an? Und wo trägt man die Ausgaben ein? Dazu habe ich in der Anlage V-sonstiges nicht gefunden.
        Dies ist meine erste Anfrage .... Ich hoffe auf passende Antworten:
        Danke schon mal und Grüsse

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15394

          #5
          In die Anlage V-Sonstige sind nur die Einkünfte einzugeben, nicht die Einnahmen. Nach einer Adresse wird dort nicht gefragt. Du kannst sie natürlich trotzdem bei Bezeichnung mit angeben, wenn Du das möchtest.

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          • ReWo
            Neuer Benutzer
            • 11.10.2024
            • 3

            #6
            Zitat von L. E. Fant: "Nach einer Adresse wird dort nicht gefragt. Du kannst sie natürlich trotzdem bei Bezeichnung mit angeben, wenn Du das möchtest"

            Bei mir verlangt die Anlage V nach der Eingabe der Adresse, andernfalls kommt eine Fehlermeldung. Eine Adresse für meinen verpachteten Acker gibt es aber nicht. Was mache ich falsch ? Wie geht das ohne Fehlermeldung und ohne eine Adresse einzutragen ?



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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15394

              #7
              Doppelpost

              wir haben nicht selbst genutzte landwirtschaftliche Flächen, Grünland und Acker in MV verpachtet, Grundsteuer bezahlt der Pächter. Wo muss ich die Einkünfte aus der Verpachtung eintragen.

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