Liebes Elster-Team,
da es in den letzten Jahren fast keine Zinsen für Sparkonten etc. gab, habe ich meiner Bank auch keinen Freistellungsauftrag erteilt. Im Jahr 2023 gab es dann doch Zinsen.
Somit habe ich auch in den letzten Jahren keine Anlage KAP ausgefüllt bzw. über/durch Elster bearbeitet.
Da der Kapitalertrag in 2023 unter dem Steuerfreibetrag lag würde ich mir gerne die abgeführten Steuern im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung 2023 erstatten lassen.
Gemäß der Jahressteuerbescheinigung meiner Bank soll/kann ich die Höhe der Kapitalerträge nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG (ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG) in Zeile 7, die Kapitalertragsteuer in Zeile 37 und den Solidaritätszuschlag in 38 angeben.
Also habe ich aus dem Ordner Formulare und Leistungen die Anlage KAP geladen und fand allerdings keine Zeile 7. Auch die Zeilen 37 und 38 in der Anlage KAP machen nach meinem Verständnis keinen Sinn für die Angabe der gezahlten Kapitalertragssteuer und des Soli. Im Übrigen will ich ja keine Kapitalertragssteuer anmelden sondern dies mir erstatten lassen.
Ich bitte freundlich mir mitzuteilen, welchen Fehler ich mache, bzw. was ich zu tun habe.
Ich bedanke mich vorab für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen viel Gesundheit
Thomas-W
da es in den letzten Jahren fast keine Zinsen für Sparkonten etc. gab, habe ich meiner Bank auch keinen Freistellungsauftrag erteilt. Im Jahr 2023 gab es dann doch Zinsen.
Somit habe ich auch in den letzten Jahren keine Anlage KAP ausgefüllt bzw. über/durch Elster bearbeitet.
Da der Kapitalertrag in 2023 unter dem Steuerfreibetrag lag würde ich mir gerne die abgeführten Steuern im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung 2023 erstatten lassen.
Gemäß der Jahressteuerbescheinigung meiner Bank soll/kann ich die Höhe der Kapitalerträge nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG (ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG) in Zeile 7, die Kapitalertragsteuer in Zeile 37 und den Solidaritätszuschlag in 38 angeben.
Also habe ich aus dem Ordner Formulare und Leistungen die Anlage KAP geladen und fand allerdings keine Zeile 7. Auch die Zeilen 37 und 38 in der Anlage KAP machen nach meinem Verständnis keinen Sinn für die Angabe der gezahlten Kapitalertragssteuer und des Soli. Im Übrigen will ich ja keine Kapitalertragssteuer anmelden sondern dies mir erstatten lassen.
Ich bitte freundlich mir mitzuteilen, welchen Fehler ich mache, bzw. was ich zu tun habe.
Ich bedanke mich vorab für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen viel Gesundheit
Thomas-W
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