Hallo zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage zum Formular Umsatzsteuererklärung 2023, wo ich 2 Positionen eintragen muss.
Ich habe Einnahmen als Unternehmer in DE (kein Kleinunternehmer) durch den Verkauf von Software im Apple Store weltweit. Die Einnahmen unterliegen dabei dem Reverse-Charge-Verfahren, d.h. also, die Steuerschuld der Umsatzsteuer ist auf den Leistungsempfänger (Apple) übergegangen. Der Leistungsempfänger führt selbstständig die Steuer im jeweiligen Land ab.
Vom Leistungsempfänger erhalte ich dabei einmal Gelder (A), aus dem EU-Ausland (Irland). Für diese gebe ich auch jährlich die ZM-Meldung ab. Und es gibt zum anderen einen Zufluss von Geldern (B), die aus Niederlassungen in Drittstaaten von Apple außerhalb der EU zufliessen (z.B. Australien, USA).
Ich versuche diese beiden Positionen im Formular einzutragen.
Nach meinem Verständnis muss ich die Gelder doch aus
(A): in Zeile 70 eintragen (=> Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet )
(B): in Zeile 75 eintragen (=> Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland))
Liege ich damit falsch? Kann das jemand bestätigen?
Oder muss (B) in Zeile 74 eingetragen werden (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG) ?
Vielen Dank!
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ich habe eine Verständnisfrage zum Formular Umsatzsteuererklärung 2023, wo ich 2 Positionen eintragen muss.
Ich habe Einnahmen als Unternehmer in DE (kein Kleinunternehmer) durch den Verkauf von Software im Apple Store weltweit. Die Einnahmen unterliegen dabei dem Reverse-Charge-Verfahren, d.h. also, die Steuerschuld der Umsatzsteuer ist auf den Leistungsempfänger (Apple) übergegangen. Der Leistungsempfänger führt selbstständig die Steuer im jeweiligen Land ab.
Vom Leistungsempfänger erhalte ich dabei einmal Gelder (A), aus dem EU-Ausland (Irland). Für diese gebe ich auch jährlich die ZM-Meldung ab. Und es gibt zum anderen einen Zufluss von Geldern (B), die aus Niederlassungen in Drittstaaten von Apple außerhalb der EU zufliessen (z.B. Australien, USA).
Ich versuche diese beiden Positionen im Formular einzutragen.
Nach meinem Verständnis muss ich die Gelder doch aus
(A): in Zeile 70 eintragen (=> Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet )
(B): in Zeile 75 eintragen (=> Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland))
Liege ich damit falsch? Kann das jemand bestätigen?
Oder muss (B) in Zeile 74 eingetragen werden (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG) ?
Vielen Dank!
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