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Umsatzsteuererklärung - Reverse-Charge

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    Umsatzsteuererklärung - Reverse-Charge

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Verständnisfrage zum Formular Umsatzsteuererklärung 2023, wo ich 2 Positionen eintragen muss.

    Ich habe Einnahmen als Unternehmer in DE (kein Kleinunternehmer) durch den Verkauf von Software im Apple Store weltweit. Die Einnahmen unterliegen dabei dem Reverse-Charge-Verfahren, d.h. also, die Steuerschuld der Umsatzsteuer ist auf den Leistungsempfänger (Apple) übergegangen. Der Leistungsempfänger führt selbstständig die Steuer im jeweiligen Land ab.

    Vom Leistungsempfänger erhalte ich dabei einmal Gelder (A), aus dem EU-Ausland (Irland). Für diese gebe ich auch jährlich die ZM-Meldung ab. Und es gibt zum anderen einen Zufluss von Geldern (B), die aus Niederlassungen in Drittstaaten von Apple außerhalb der EU zufliessen (z.B. Australien, USA).

    Ich versuche diese beiden Positionen im Formular einzutragen.
    Nach meinem Verständnis muss ich die Gelder doch aus

    (A): in Zeile 70 eintragen (=> Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet )
    (B): in Zeile 75 eintragen (=> Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland))

    Liege ich damit falsch? Kann das jemand bestätigen?

    Oder muss (B) in Zeile 74 eingetragen werden (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG) ?


    Vielen Dank!

    grafik.png


    #2
    Sonstige Leistungen im Ausland sind im Inland nicht steuerbar.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Sonstige Leistungen im Ausland sind im Inland nicht steuerbar.
      bedeutet das, dass alles (A) + (B) auf Zeile 74 verbucht werden sollte? (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG)

      Kommentar


        #4
        Satz 1 Nummer 2 betrifft ja Leistungen in anderen EU-Staaten.

        Kommentar


          #5
          Wenn du Geld aus der EU kriegst: Zeile 74.
          Wenn du Geld aus Nicht-EU kriegst: Zeile 75.

          Und ich kenne das bei Apple-Store-Verkäufen eigentlich nur so, dass die das Geld weltweit einsammeln und du das gesamte Geld nur aus Irland kriegst, so dass eigentlich nur Zeile 74 relevant ist. Dass die das nach Australien verkaufen, ist dir egal; dein Kunde sind immer die hier:
          elster257.png

          Kommentar


            #6
            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Wenn du Geld aus der EU kriegst: Zeile 74.
            Wenn du Geld aus Nicht-EU kriegst: Zeile 75.

            Und ich kenne das bei Apple-Store-Verkäufen eigentlich nur so, dass die das Geld weltweit einsammeln und du das gesamte Geld nur aus Irland kriegst, so dass eigentlich nur Zeile 74 relevant ist. Dass die das nach Australien verkaufen, ist dir egal; dein Kunde sind immer die hier:
            elster257.png
            Vielen Dank für die Antwort!

            In der Vergangenheit war es so, dass Apple gesammelt aus den verschiedenen Niederlassungen die Gelder überwiesen hatte. Also für die EU aus Irland, für Nordamerika aus den USA.....Australien für Pazifik usw. Daher hatte ich separate Rechnungen (für jede Apple Niederlassung) erstellt. Damit konnte man genau sagen, was kam aus der EU und was aus "Drittland".

            Aber ich sehe gerade dass in 2023 das wirklich alles nur noch von einem Konto aus Irland überwiesen wurde ( von "Apple Inc"). Die Trennung nach Niederlassungen erscheint mir jetzt gar nicht mehr nötig. Vielleicht hatte ich auch zu kompliziert gedacht.

            Ich werde daher alle Positionen summiert in Zeile 74 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG) einfach eintragen, weil die Gelder nur noch von Apple EU (Irland) stammen.

            Danke und viele Grüße!

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