- Ein Sonderausgabenabzug für die von den Erben geleistete Nachzahlung der Kirchensteuer ist nicht möglich.
ersichtlich, um was es der TE ging. Sie wollte das ja in einer Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft geltend machen, was nicht
möglich ist. Man hat auch zunächst die eigenen Verhältnisse im Kopf, bei uns lag die Nachzahlung für 2022 bei rund 30,00 €, es gab auch
schon Jahre mit nur 5,00 € Nachzahlung oder mit einer geringen Erstattung.
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