Werte Forum-Mitglieder,
in der Rubrik 11 - 2023 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen (einschließlich Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage) würde ich gerne die Sanierung einer vermieteten Eigentumswohnung in einem Wohnblock geltend machen. Ist das erlaubt? Die Wohnung war über 30 Jahre nicht mehr saniert worden und ziemlich abgewohnt mit kaputten Fliesen und abgescheuerter Badewanne und so. Darum habe ich sie, nachdem ich sie gekauft habe, umfassend saniert, um sie vermietbar zu machen. Der Grundriss wurde nicht verändert und es wurden auch keine Luxusobjekte, wie eine Fußbodenheizung verbaut. Lediglich die Elektrik,Wasserleitungen, Badfliesen, Wandfarbe und ein neuer Fußbodenbelag wurde verbaut. Nach Allem, was hier im Forum zu lesen ist, sollte die Maßnahme steuerlich geltbar zu machen sein. Kann ich das nun als voll abziehbare Aufwendung mit direkter Zuordnung eingeben, oder lieber bei verhältnismäßiger Zuordnung? Der Kaufpreis der Wohneinheit betrug 155.000 € und die Sanierung hat 50.000 € gekostet.
in der Rubrik 11 - 2023 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen (einschließlich Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage) würde ich gerne die Sanierung einer vermieteten Eigentumswohnung in einem Wohnblock geltend machen. Ist das erlaubt? Die Wohnung war über 30 Jahre nicht mehr saniert worden und ziemlich abgewohnt mit kaputten Fliesen und abgescheuerter Badewanne und so. Darum habe ich sie, nachdem ich sie gekauft habe, umfassend saniert, um sie vermietbar zu machen. Der Grundriss wurde nicht verändert und es wurden auch keine Luxusobjekte, wie eine Fußbodenheizung verbaut. Lediglich die Elektrik,Wasserleitungen, Badfliesen, Wandfarbe und ein neuer Fußbodenbelag wurde verbaut. Nach Allem, was hier im Forum zu lesen ist, sollte die Maßnahme steuerlich geltbar zu machen sein. Kann ich das nun als voll abziehbare Aufwendung mit direkter Zuordnung eingeben, oder lieber bei verhältnismäßiger Zuordnung? Der Kaufpreis der Wohneinheit betrug 155.000 € und die Sanierung hat 50.000 € gekostet.
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