Guten Tag,
ich habe hier im Forum schon einige Beiträge betr. EÜR und den Entnahmen / Einlagen gesehen, aber irgendwie verstehe ich das Ganze noch nicht.
Zur Sachlage:
Bin hauptberuflich Angestellter, mache meine Einkommensteuer-Erklärung betr. mein Gehalt mit Elster.
Seit einiger Zeit arbeite ich auch nebenberuflich an Multimedia, d.h. ich kreiere Fotos, Videos, Audio/Musik. Diese digitalen "Erzeugnisse" biete ich dann online an über Spotify, YouTube, oder auf anderen Seiten, auf denen dann die Kunden eine Subscription zahlen können oder einzelne dieser Artefakte laden und speichern können - gegen Bezahlung.
Dabei hatte ich zunächst natürlich hohe Ausgaben, um die Geräte und verschiedenes Equipment / Software / App-Gebühren verwenden zu können.
Einnahmen habe ich auch bereits, allerdings sind diese noch weit unter den von mir gezahlten Kosten.
Dieses Nebengewerbe habe ich dem Finanzamt bereits gemeldet und bekam eine neue Steuernummer, die ich nun in Elster verwende.
Meine Fragen sind nun:
1. Da ich ja diese Geräte als eine Art Investition von meinem Privat-Vermögen gekauft habe bzw. von meinem regulären Einkommen: gebe ich diese Kosten dann als Einlage in der EÜR an? Oder soll das auf 0 bleiben?
2. Welche Konsequenz hat eine solche Einlage auf meine reguläre Einkommensteuer? Ich finanziere ja dieses neue nebenberufliche Business aus meinem damit nicht verbundenen regulären Gehalt, daher müsste ich doch eigentlich diese Ausgaben von der Steuer absetzen können, oder? Hab da aber nicht gefunden, wo ich in der Einkommensteuer-Erklärung solche EÜR-Ausgaben (= Einlagen) angeben und damit absetzen kann. Ich würde diese als Sonderausgaben betrachten, bin aber nicht sicher, ob das richtig ist.
3. Eine Entnahme liegt in meinem Fall sicherlich nicht vor, da mein kleiner Gewinn völlig in den Ausgaben aufgeht - diese Ausgaben laufen auch weiterhin, da ich, um meine Digital-Artefakte zu generieren, auch weiterhin bei anderen Online-Firmen Subscriptions zahlen, muss, damit ich deren Services nutzen kann.
Mir ist klar, daß bei einem positiven Gewinn aus der nebenberuflichen Tätigkeit dieser versteuert werden muss. Wenn man nun allerdings einen Verlust hat, sollte man diesen doch von der Einkommensteuer absetzen können. In den Forumsbeiträgen hier habe ich diesen Aspekt leider nicht in den Diskussionen gefunden.
Liege ich da völlig falsch mit meiner Ansicht? Muss man den Verlust einfach schlucken, ohne ihn absetzen zu können?
Ich erinnere mich: vor vielen Jahren hatte ich auch mal ein Nebengewerbe angemeldet, und damals konnte ich alle Verluste als Sonderausgaben von meiner regulären Steuer absetzen. Dies war OK für ein paar Jahre. Dann wurde vom Finanzamt irgendwann mal ein Gewinn erwartet, ansonsten wurde dieses Nebengewerbe als "Liebhaberei" angesehen, und dann konnte man Verluste nicht mehr absetzen.
Wäre interessiert, einige Meinungen und Ratschläge von Forumsteilnehmern dazu zu lesen!
ich habe hier im Forum schon einige Beiträge betr. EÜR und den Entnahmen / Einlagen gesehen, aber irgendwie verstehe ich das Ganze noch nicht.
Zur Sachlage:
Bin hauptberuflich Angestellter, mache meine Einkommensteuer-Erklärung betr. mein Gehalt mit Elster.
Seit einiger Zeit arbeite ich auch nebenberuflich an Multimedia, d.h. ich kreiere Fotos, Videos, Audio/Musik. Diese digitalen "Erzeugnisse" biete ich dann online an über Spotify, YouTube, oder auf anderen Seiten, auf denen dann die Kunden eine Subscription zahlen können oder einzelne dieser Artefakte laden und speichern können - gegen Bezahlung.
Dabei hatte ich zunächst natürlich hohe Ausgaben, um die Geräte und verschiedenes Equipment / Software / App-Gebühren verwenden zu können.
Einnahmen habe ich auch bereits, allerdings sind diese noch weit unter den von mir gezahlten Kosten.
Dieses Nebengewerbe habe ich dem Finanzamt bereits gemeldet und bekam eine neue Steuernummer, die ich nun in Elster verwende.
Meine Fragen sind nun:
1. Da ich ja diese Geräte als eine Art Investition von meinem Privat-Vermögen gekauft habe bzw. von meinem regulären Einkommen: gebe ich diese Kosten dann als Einlage in der EÜR an? Oder soll das auf 0 bleiben?
2. Welche Konsequenz hat eine solche Einlage auf meine reguläre Einkommensteuer? Ich finanziere ja dieses neue nebenberufliche Business aus meinem damit nicht verbundenen regulären Gehalt, daher müsste ich doch eigentlich diese Ausgaben von der Steuer absetzen können, oder? Hab da aber nicht gefunden, wo ich in der Einkommensteuer-Erklärung solche EÜR-Ausgaben (= Einlagen) angeben und damit absetzen kann. Ich würde diese als Sonderausgaben betrachten, bin aber nicht sicher, ob das richtig ist.
3. Eine Entnahme liegt in meinem Fall sicherlich nicht vor, da mein kleiner Gewinn völlig in den Ausgaben aufgeht - diese Ausgaben laufen auch weiterhin, da ich, um meine Digital-Artefakte zu generieren, auch weiterhin bei anderen Online-Firmen Subscriptions zahlen, muss, damit ich deren Services nutzen kann.
Mir ist klar, daß bei einem positiven Gewinn aus der nebenberuflichen Tätigkeit dieser versteuert werden muss. Wenn man nun allerdings einen Verlust hat, sollte man diesen doch von der Einkommensteuer absetzen können. In den Forumsbeiträgen hier habe ich diesen Aspekt leider nicht in den Diskussionen gefunden.
Liege ich da völlig falsch mit meiner Ansicht? Muss man den Verlust einfach schlucken, ohne ihn absetzen zu können?
Ich erinnere mich: vor vielen Jahren hatte ich auch mal ein Nebengewerbe angemeldet, und damals konnte ich alle Verluste als Sonderausgaben von meiner regulären Steuer absetzen. Dies war OK für ein paar Jahre. Dann wurde vom Finanzamt irgendwann mal ein Gewinn erwartet, ansonsten wurde dieses Nebengewerbe als "Liebhaberei" angesehen, und dann konnte man Verluste nicht mehr absetzen.
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