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EÜR: Entnahmen und Einlagen -> Konsequenz?

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    EÜR: Entnahmen und Einlagen -> Konsequenz?

    Guten Tag,

    ich habe hier im Forum schon einige Beiträge betr. EÜR und den Entnahmen / Einlagen gesehen, aber irgendwie verstehe ich das Ganze noch nicht.

    Zur Sachlage:
    Bin hauptberuflich Angestellter, mache meine Einkommensteuer-Erklärung betr. mein Gehalt mit Elster.
    Seit einiger Zeit arbeite ich auch nebenberuflich an Multimedia, d.h. ich kreiere Fotos, Videos, Audio/Musik. Diese digitalen "Erzeugnisse" biete ich dann online an über Spotify, YouTube, oder auf anderen Seiten, auf denen dann die Kunden eine Subscription zahlen können oder einzelne dieser Artefakte laden und speichern können - gegen Bezahlung.

    Dabei hatte ich zunächst natürlich hohe Ausgaben, um die Geräte und verschiedenes Equipment / Software / App-Gebühren verwenden zu können.
    Einnahmen habe ich auch bereits, allerdings sind diese noch weit unter den von mir gezahlten Kosten.

    Dieses Nebengewerbe habe ich dem Finanzamt bereits gemeldet und bekam eine neue Steuernummer, die ich nun in Elster verwende.


    Meine Fragen sind nun:
    1. Da ich ja diese Geräte als eine Art Investition von meinem Privat-Vermögen gekauft habe bzw. von meinem regulären Einkommen: gebe ich diese Kosten dann als Einlage in der EÜR an? Oder soll das auf 0 bleiben?
    2. Welche Konsequenz hat eine solche Einlage auf meine reguläre Einkommensteuer? Ich finanziere ja dieses neue nebenberufliche Business aus meinem damit nicht verbundenen regulären Gehalt, daher müsste ich doch eigentlich diese Ausgaben von der Steuer absetzen können, oder? Hab da aber nicht gefunden, wo ich in der Einkommensteuer-Erklärung solche EÜR-Ausgaben (= Einlagen) angeben und damit absetzen kann. Ich würde diese als Sonderausgaben betrachten, bin aber nicht sicher, ob das richtig ist.
    3. Eine Entnahme liegt in meinem Fall sicherlich nicht vor, da mein kleiner Gewinn völlig in den Ausgaben aufgeht - diese Ausgaben laufen auch weiterhin, da ich, um meine Digital-Artefakte zu generieren, auch weiterhin bei anderen Online-Firmen Subscriptions zahlen, muss, damit ich deren Services nutzen kann.

    Mir ist klar, daß bei einem positiven Gewinn aus der nebenberuflichen Tätigkeit dieser versteuert werden muss. Wenn man nun allerdings einen Verlust hat, sollte man diesen doch von der Einkommensteuer absetzen können. In den Forumsbeiträgen hier habe ich diesen Aspekt leider nicht in den Diskussionen gefunden.
    Liege ich da völlig falsch mit meiner Ansicht? Muss man den Verlust einfach schlucken, ohne ihn absetzen zu können?

    Ich erinnere mich: vor vielen Jahren hatte ich auch mal ein Nebengewerbe angemeldet, und damals konnte ich alle Verluste als Sonderausgaben von meiner regulären Steuer absetzen. Dies war OK für ein paar Jahre. Dann wurde vom Finanzamt irgendwann mal ein Gewinn erwartet, ansonsten wurde dieses Nebengewerbe als "Liebhaberei" angesehen, und dann konnte man Verluste nicht mehr absetzen.


    Wäre interessiert, einige Meinungen und Ratschläge von Forumsteilnehmern dazu zu lesen!




    #2
    Zitat von RBWerner Beitrag anzeigen
    1. Da ich ja diese Geräte als eine Art Investition von meinem Privat-Vermögen gekauft habe bzw. von meinem regulären Einkommen: gebe ich diese Kosten dann als Einlage in der EÜR an?
    So würde ich die Eingabehilfe verstehen:

    Sofern kein gesondertes betriebliches Konto besteht, stellen sämtliche Betriebseinnahmen auch Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben auch Einlagen dar
    Zitat von RBWerner Beitrag anzeigen
    2. Welche Konsequenz hat eine solche Einlage auf meine reguläre Einkommensteuer?
    Du berechnest ja die Höhe Deines Gewinns mit Hilfe der EÜR. Du kannst also mal nachgucken, welchen Einfluss Einlagen und Entnahmen auf die Höhe des Gewinns haben.

    Zitat von RBWerner Beitrag anzeigen
    Ich würde diese als Sonderausgaben betrachten
    Das besondere an den Sonderausgaben ist ja, dass sie nicht mit Einkünften in Verbindung stehen. Du überträgst doch den in der EÜR festgestellten Gewinn in die Anlage G oder evtl. Anlage S zur Einkommensteuererklärung.

    Zitat von RBWerner Beitrag anzeigen
    3. Eine Entnahme liegt in meinem Fall sicherlich nicht vor, da mein kleiner Gewinn völlig in den Ausgaben aufgeht
    Da versteh ich die Eingabehilfe anders. Aber wahrscheinlich grundsätzlich kein großes Problem. Du musst halt mindestens eine Null eintragen.

    Zitat von RBWerner Beitrag anzeigen
    Muss man den Verlust einfach schlucken, ohne ihn absetzen zu können?
    Du musst die positive Summe Deiner Einkünfte versteuern. Nicht mehr.

    Zitat von RBWerner Beitrag anzeigen
    damals konnte ich alle Verluste als Sonderausgaben von meiner regulären Steuer absetzen
    Das ist Unsinn!

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      #3
      Zu 1: ja, die Anschaffungskosten sind in deinem Fall auch unter Einlagen zu erfassen, da du Geld aus deinem Privatvermögen eingesetzt hast.

      Zu 2: Die Anschaffungskosten für dein Anlagevermögen musst du in der Anlage AVEÜR zur EÜR oder als GWG direkt in der EÜR erfassen.
      Sonderausgaben sind das nicht. Die AfA und die GWG sind Betriebsausgaben, die den Gewinn schmälern bzw. zu einem Verlust führen.

      Dieser Verlust wird mit deinen positiven Einkünften verrechnet und wirkt sich natürlich auf die Höhe deiner Einkommensteuer aus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4

        Vielen Dank für diese einzelnen Punkte!



        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Das besondere an den Sonderausgaben ist ja, dass sie nicht mit Einkünften in Verbindung stehen. Du überträgst doch den in der EÜR festgestellten Gewinn in die Anlage G oder evtl. Anlage S zur Einkommensteuererklärung.
        OK, Anlage G oder S kenne ich garnicht. Da werde ich nochmal nachschauen .. hatte bisher nur Anlage N ausgefüllt.



        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Das ist Unsinn!
        Hm, vielleicht war damals die Gesetzgebung anders.... oder ich hatte das einfach damals falsch gemacht, und das Finanzamt hat aber nix dazu gesagt - Mein Einkommen wurde damals jedenfalls um den Verlust aus der Nebentätigkeit reduziert, und ich bekam eine ganze Menge Rückerstattung.



        Vielen Dank jedenfalls. daß Du Dir die Zeit genommen hast, mir zu antworten!

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank!

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Zu 1: ja, die Anschaffungskosten sind in deinem Fall auch unter Einlagen zu erfassen, da du Geld aus deinem Privatvermögen eingesetzt hast.

          Zu 2: Die Anschaffungskosten für dein Anlagevermögen musst du in der Anlage AVEÜR zur EÜR oder als GWG direkt in der EÜR erfassen.
          Sonderausgaben sind das nicht. Die AfA und die GWG sind Betriebsausgaben, die den Gewinn schmälern bzw. zu einem Verlust führen.

          Dieser Verlust wird mit deinen positiven Einkünften verrechnet und wirkt sich natürlich auf die Höhe deiner Einkommensteuer aus.
          Ok, das werde ich mir nochmal genauer anschauen. Ich werde hoffentlich in 2 Jahren einen tatsächlichen positiven Gewinn machen. Bis dahin aber ist mein Gewinn leider negativ. Wenn ich diesen negativen Gewinn jetzt auf mein Einkommen anrechnen kann und dieses dadurch reduziert ist (und damit auch die Steuer), dann ist das ja prima und ist genau das, was ich hoffe zu erreichen.

          Danke für die Zeit, meinen Post zu lesen und mir zu antworten!

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            #6
            Mein Einkommen wurde damals jedenfalls um den Verlust aus der Nebentätigkeit reduziert,
            Daran hat sich nichts geändert, siehe den letzten Satz von Beitrag '#3.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ich habe jetzt also in der EÜR meine gesamten finanziellen Investitionen in diese Nebentätigkeit als Einlage angegeben. Damit sollte das dann OK sein.

              In meiner Einkommensteuererklärung habe ich jetzt auch die Anlage S gefunden. Man muss da in das linke Hauptmenu gehen und "Anlagen hinzufügen" wählen, dann kann man Anlage S ankreuzen. War mir vorher nicht bekannt, ist aber jetzt klar.
              In dieser Anlage S habe ich dann den negativen Gewinn eingetragen. Man muss dort auch unter "3 - Sonstiges" die Einnahmen in Zeile 38 eintragen. Mir war dann nicht ganz klar, was das "davon steuerfrei behandelt" bedeutet... ich habe dann einfach nochmal die Einnahmen in diese Zeile geschrieben, unter der Annahme, daß gemeint ist, ich habe bisher auf diese Annahmen noch keine Steuer gezahlt. Wenn diese beiden Felder unterschiedliche Zahlen haben (Einnahmen und steuerfrei behandelte), dann meldet Elster einen Fehler.

              Sorry für meine wohl etwas dämlichen Fragen - ich tue mir ein wenig schwer mit diesen Formularen... kenne mich halt so garnicht aus mit der Steuergesetzgebung.

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                #8
                Du darfst in der Anlage S nichts als steuerfrei behandeln, das wäre falsch. Unter Sonstiges ist da nichts einzutragen.

                Im Übrigen würde ich deine Tätigkeit eher als gewerbliche Tätigkeit einstufen, sicher bin ich mir aber auch nicht.

                Da wäre dann der Verlust in der Anlage G zu erfassen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Du darfst in der Anlage S nichts als steuerfrei behandeln, das wäre falsch. Unter Sonstiges ist da nichts einzutragen.
                  .
                  OK. Zunächst hab ich dann alles in den Zeilen 38 auf 0 gesetzt, dann bekam ich einen Fehler in Elster:

                  "Die Aufwandsentschädigung, der Gesamtbetrag und der steuerfrei behandelte Betrag (gegebenenfalls mit Wert "0") müssen gemeinsam angegeben werden (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."

                  Erst wenn ich den ganzen Zeile-38-Eintrag lösche durch Klicken auf den Papierkorb, dann verschwindet auch diese Fehlermeldung.


                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Im Übrigen würde ich deine Tätigkeit eher als gewerbliche Tätigkeit einstufen, sicher bin ich mir aber auch nicht.

                  Da wäre dann der Verlust in der Anlage G zu erfassen
                  .
                  Hab ich mir auch schon überlegt, allerdings ist meiner Meinung nach diese Tätigkeit schon eher freiberuflich. Ich erbringe ja keine Dienstleistungen für Kunden, sondern stelle einfach meine Multimedia-Artefakte her. Dies geschieht ganz ohne Kunden-Auftrag, ist also eher im künstlerischen Bereich anzusiedeln.
                  Zuletzt geändert von RBWerner; 26.08.2024, 04:44.

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                    #10
                    Hallo RBWerner,
                    ein Künstler stellt einzelne Werke her, oder nur kleine Auflagen.
                    Wenn du an geeigneten Internetstellen deine Artefakte vermarktest (und jedes Bild von unterschiedlichen Kunden gekauft werden kann), mag die Herstellung der Bilder ein künstlerischer Akt gewesen sein - aber die Form der Vermarktung ist m.E. ein gewerblicher Prozess.
                    Am Besten klärst du das mit einem Steuerberater deines Vertrauens.

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