Hallo,
Situation: Angestellter, bis letztes Jahr Dienstwagenfahrer. Arbeitgeber erstattet sämtliche Reisekosten (Dienstwagen, ggfs. Flüge/Bahn, Taxi, ...) incl. den "Verpflegungsmehraufwand" in Höhe der zulässigen steuerfrei erstattbaren Pauschalen. Dementsprechend habe ich in der Anlage N Abschnitt 15 bislang nie etwas angegeben, da komplettes Nullsummenspiel. Das war auch bislang kein Problem.
Nun bin ich letztes Jahr von Dienstfahrzeug auf Privatfahrzeug für Dienstreisen umgestiegen. Dementsprechend habe ich nun private Fahrtkosten die als Werbungskosten in Abzug gebracht werden sollen - ergo gebe ich diese in der EkSt-Erklärung 2023 in Zeile 69 an. Andere Reisekosten gebe ich weiterhin nicht an, da komplett durch AG ersetzt.
Das führt nun aber dazu, das aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung der Wert aus Zeile 20 ("steuerfreier Arbeitgeberzuschuß für Verpflegung bei Auswärtstätigkeit") automatisch in Anlage N Zeile 74 gefüllt, und nun in der Steuerberechnung von den Fahrtkosten aus Zeile 69 abgezogen wird. Nur sind Fahrtkosten keine Verpflegung die ich erstattet bekommen habe.
Hier heißt der Wert aber nun plötzlich allgemein "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen / steuerfreier Ersatz", worunter auch erstattete Fahrtkosten fallen würden.
Ist da ELSTER irrig den Abzug von Zeile 80 auf Zeile 69 anzuwenden, oder die Beschreibung des Feld 20 der Lohnsteuerbescheinigung irreführend da diese explizit von Verpflegung spricht, nicht von allgemein Reisekosten (und die dann ja auch die Fahrtkosten fallen)?!?
Aktuell sieht es für mich so aus, das ich offenbar auch sämtliche vom Arbeitgeber ersetzten Verpflegungsmehraufwandspauschalen in Zeilen 75-79 detailliert aufdröseln muß, damit das Nullsummenspiel dafür wieder funktioniert. Das kann so doch nicht ernst gemeint sein?!?
Viele Grüße,
Helixo
Situation: Angestellter, bis letztes Jahr Dienstwagenfahrer. Arbeitgeber erstattet sämtliche Reisekosten (Dienstwagen, ggfs. Flüge/Bahn, Taxi, ...) incl. den "Verpflegungsmehraufwand" in Höhe der zulässigen steuerfrei erstattbaren Pauschalen. Dementsprechend habe ich in der Anlage N Abschnitt 15 bislang nie etwas angegeben, da komplettes Nullsummenspiel. Das war auch bislang kein Problem.
Nun bin ich letztes Jahr von Dienstfahrzeug auf Privatfahrzeug für Dienstreisen umgestiegen. Dementsprechend habe ich nun private Fahrtkosten die als Werbungskosten in Abzug gebracht werden sollen - ergo gebe ich diese in der EkSt-Erklärung 2023 in Zeile 69 an. Andere Reisekosten gebe ich weiterhin nicht an, da komplett durch AG ersetzt.
Das führt nun aber dazu, das aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung der Wert aus Zeile 20 ("steuerfreier Arbeitgeberzuschuß für Verpflegung bei Auswärtstätigkeit") automatisch in Anlage N Zeile 74 gefüllt, und nun in der Steuerberechnung von den Fahrtkosten aus Zeile 69 abgezogen wird. Nur sind Fahrtkosten keine Verpflegung die ich erstattet bekommen habe.
Hier heißt der Wert aber nun plötzlich allgemein "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen / steuerfreier Ersatz", worunter auch erstattete Fahrtkosten fallen würden.
Ist da ELSTER irrig den Abzug von Zeile 80 auf Zeile 69 anzuwenden, oder die Beschreibung des Feld 20 der Lohnsteuerbescheinigung irreführend da diese explizit von Verpflegung spricht, nicht von allgemein Reisekosten (und die dann ja auch die Fahrtkosten fallen)?!?
Aktuell sieht es für mich so aus, das ich offenbar auch sämtliche vom Arbeitgeber ersetzten Verpflegungsmehraufwandspauschalen in Zeilen 75-79 detailliert aufdröseln muß, damit das Nullsummenspiel dafür wieder funktioniert. Das kann so doch nicht ernst gemeint sein?!?
Viele Grüße,
Helixo
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