Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrtkosten vs. steuerfreie VMA-Erstattung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrtkosten vs. steuerfreie VMA-Erstattung

    Hallo,

    Situation: Angestellter, bis letztes Jahr Dienstwagenfahrer. Arbeitgeber erstattet sämtliche Reisekosten (Dienstwagen, ggfs. Flüge/Bahn, Taxi, ...) incl. den "Verpflegungsmehraufwand" in Höhe der zulässigen steuerfrei erstattbaren Pauschalen. Dementsprechend habe ich in der Anlage N Abschnitt 15 bislang nie etwas angegeben, da komplettes Nullsummenspiel. Das war auch bislang kein Problem.

    Nun bin ich letztes Jahr von Dienstfahrzeug auf Privatfahrzeug für Dienstreisen umgestiegen. Dementsprechend habe ich nun private Fahrtkosten die als Werbungskosten in Abzug gebracht werden sollen - ergo gebe ich diese in der EkSt-Erklärung 2023 in Zeile 69 an. Andere Reisekosten gebe ich weiterhin nicht an, da komplett durch AG ersetzt.

    Das führt nun aber dazu, das aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung der Wert aus Zeile 20 ("steuerfreier Arbeitgeberzuschuß für Verpflegung bei Auswärtstätigkeit") automatisch in Anlage N Zeile 74 gefüllt, und nun in der Steuerberechnung von den Fahrtkosten aus Zeile 69 abgezogen wird. Nur sind Fahrtkosten keine Verpflegung die ich erstattet bekommen habe.
    Hier heißt der Wert aber nun plötzlich allgemein "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen / steuerfreier Ersatz", worunter auch erstattete Fahrtkosten fallen würden.

    Ist da ELSTER irrig den Abzug von Zeile 80 auf Zeile 69 anzuwenden, oder die Beschreibung des Feld 20 der Lohnsteuerbescheinigung irreführend da diese explizit von Verpflegung spricht, nicht von allgemein Reisekosten (und die dann ja auch die Fahrtkosten fallen)?!?

    Aktuell sieht es für mich so aus, das ich offenbar auch sämtliche vom Arbeitgeber ersetzten Verpflegungsmehraufwandspauschalen in Zeilen 75-79 detailliert aufdröseln muß, damit das Nullsummenspiel dafür wieder funktioniert. Das kann so doch nicht ernst gemeint sein?!?

    Viele Grüße,
    Helixo

    #2
    Zitat von Helixo Beitrag anzeigen
    Aktuell sieht es für mich so aus, das ich offenbar auch sämtliche vom Arbeitgeber ersetzten Verpflegungsmehraufwandspauschalen in Zeilen 75-79 detailliert aufdröseln muß, damit das Nullsummenspiel dafür wieder funktioniert.
    Und das habe ich jetzt mal testweise getan - und siehe da, das VMA-Nullsummenspiel geht nun auf, und die Fahrtkosten werden voll in Abzug gebracht.

    Nebenbei dabei festgestellt das der AG in der Lohnsteuerbescheinigung Position 20 die letzte Reisekostenabrechnung vom Dezember (Eingang Überweisung bei mir Ende Dezember, also selbst Erstattung noch in 2023!) mal eben "vergessen" hat. Einmal mit Profis... und das bei ner Company mit vierstelliger Mitarbeiterzahl. Da sollte sowas automatisch korrekt laufen...

    Jetzt fragt sich "wie weiter"...
    • In Zeilen 75-79 die letzte Abrechnung (Monate Nov+Dez) ebenfalls nicht berücksichtigen, dann sind die VMA mit Erstattung exaktes Nullsummenspiel. Frage dann: kommen die VMA von Nov+Dez dann auf die 2024er Lohnsteuerbescheinigung dazu? Dann muß ich da in 2024 in Zeilen 75-79 entsprechend die Zahlen aus Nov+Dez 2023 draufrechnen. Unschön, da zeitlich schlicht falsch. Aber am Ende finanztechnisch wohl "wurscht", wenn auch formell falsch.
    • AG die Lohnsteuerbescheinigung korrigieren lassen. Das wird dann aber knapp (eher: unmöglich) mit der Abgabefrist EkSt 02.09. - ja, ich bin dieses Jahr sehr spät dran und hätte die LStB kontrollieren müssen. Müßte dann wohl um Aufschub bitten?!? Oder einfach den korrekten Wert (incl. Nov+Dez) in Zeile 80 eintragen und das FA die Differenz zur elektronischen LStB mit dem AG ausdiskutieren lassen?
    • In Zeilen 75-79 die korrekten Zahlen incl. Nov+Dez eintragen, Zeile 80 aber "falsch wie bescheinigt" lassen. Dann bekomme ich aber VMA angerechnet die ich real schon vom AG ersetzt bekommen habe - das wäre Steuerhinterziehung. Will ich nicht, aber ich bin auch nicht für die falsch Bescheinigung verantwortlich (oder doch?)... Wenn dann in 2024 der AG in der elekt. LStB dann Nov+Dez 2023 inkludiert habe ich dann das gegenteilige Problem... meine Daten in Z75-Z79 werden dann wieder korrekt sein, aber der Erstattungsbetrag in Zeile 80 höher. Es werden zwar wieder erheblich höhere Fahrtkosten als die Differenz geben, aber trotzdem hebt das dann formell nicht wirklich die falsche 2023er Erklärung auf, der effektive Steuereffekt könnte ja auch durchaus unterschiedlich sein, wenn auch wohl nur im wenige-EUR-Bereich (in 2023 werden X EUR zu viel abgesetzt, dafür in 2024 X EUR zu wenig... unter Strich ist das aber wahrscheinlichst kein genaues Nullsummenspiel).
    Empfehlungen? :-)

    Kommentar

    Lädt...
    X