Ich bin Vermieter einer Eigentumswohnung, die ich vermietet habe. Kann ich vom Mieter zuwenig gezahlte Nebenkosten in der Anlage V bei "Umlagen und sonstige Einnahmen den geminderten Nebenkostenbetrag eintragen? Oder muss ich den von mir in der Jahresabrechnung gegenüber dem Mieter verlangten Betrag (indentisch mit Abrechnung der WEG) eintragen?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Mieter zahlt zuwenig Nebenkosten
				
					Einklappen
				
			
		
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 Bei Vermietung gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG. Du trägst das ein, was der Mieter 2023 bezahlt hat. Eine 2024 geleistete
 
 Nachzahlung aufgrund der Nebenkostenabrechnung für 2023 gehört in die Erklärung für das Jahr 2024.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Mieter zahlt zuwenig Nebenkosten
									
									
									Mieter zahlt zuwenig Nebenkosten
								
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