Ich bin Vermieter einer Eigentumswohnung, die ich vermietet habe. Kann ich vom Mieter zuwenig gezahlte Nebenkosten in der Anlage V bei "Umlagen und sonstige Einnahmen den geminderten Nebenkostenbetrag eintragen? Oder muss ich den von mir in der Jahresabrechnung gegenüber dem Mieter verlangten Betrag (indentisch mit Abrechnung der WEG) eintragen?
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Keine Ankündigung bisher.
Mieter zahlt zuwenig Nebenkosten
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Bei Vermietung gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG. Du trägst das ein, was der Mieter 2023 bezahlt hat. Eine 2024 geleistete
Nachzahlung aufgrund der Nebenkostenabrechnung für 2023 gehört in die Erklärung für das Jahr 2024.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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