Hallo zusammen,
Ich bin dieses Jahr neben meiner Berufstätigkeit auch freibreufler mit einem verlust (minus Gewinn).
Wenn ich die Anlage S mit dem Minusgewinn ausfülle, wird der geschätzte rückerstatung Berechnung geringer als wenn ich die Anlage S nicht einreiche.
Kann mir das jemand erklären? vermisse ich ein anderes Formular? Formular EÜR ist auch ausgefüllt. Vielen Dank!
MfG
Ich bin dieses Jahr neben meiner Berufstätigkeit auch freibreufler mit einem verlust (minus Gewinn).
Wenn ich die Anlage S mit dem Minusgewinn ausfülle, wird der geschätzte rückerstatung Berechnung geringer als wenn ich die Anlage S nicht einreiche.
Kann mir das jemand erklären? vermisse ich ein anderes Formular? Formular EÜR ist auch ausgefüllt. Vielen Dank!
MfG
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