Rentner Nebeneinkunft

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  • FX3
    Neuer Benutzer
    • 25.09.2023
    • 5

    #1

    Rentner Nebeneinkunft

    Wir sind Rentner und haben im letzten Jahr bei der Weinlese geholfen. Die Nebeneinkünfte betrugen 258 EUR + 228 EUR. Müssen wir diese Einkünfte angeben, und wenn ja, in welcher Anlage der Einkommenssteuererklärung?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    In welche Anlage das einzutragen ist, das hängt davon ab, zu welcher Einkunftsart es gehört.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      Die Nebeneinkünfte betrugen 258 EUR + 228 EUR. Müssen wir diese Einkünfte angeben, und wenn ja, in welcher Anlage der Einkommenssteuererklärung?
      Das sind m. E. Einnahmen aus Leistungen, die in der Anlage SO zu erklären sind. Es gibt aber eine Freigrenze von 256 €. Wenn von

      den 258 € noch Werbungskosten weggehen und keine weiteren Einnahmen aus Leistungen zu erklären sind, bleibt es für euch beide steuerfrei.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • FX3
        Neuer Benutzer
        • 25.09.2023
        • 5

        #4
        Das kann ich nicht sagen. Wir haben eine Lohn-/Gehaltsabrechnung erhalten, auf der vermerkt ist: Gilt als Verdienstbescheinigung nach §108 Abs. 3 Satz 1 Gewerbeordnung.

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15394

          #5
          Wenn das ein pauschal besteuerter Minijob war dann gehört es nicht in die Steuererklärung.

          Kommentar

          • FX3
            Neuer Benutzer
            • 25.09.2023
            • 5

            #6
            Also Anlage SO. Und beide Einkünfte, auch wenn der eine Betrag unter der Freigrenze liegt?

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15394

              #7
              Es war ja offenbar eine nichtselbständige Beschäftigung. Wenn die auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde und Ihr eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen habt, dann gehört das in die Anlage N.

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45997

                #8
                Wir haben eine Lohn-/Gehaltsabrechnung erhalten
                Die muss man vielleicht etwas genauer anschauen. Vielleicht steht da etwas von Pauschalversteuerung für Saisonarbeiter,

                dann müsst ihr diese Einnahmen überhaupt nicht erklären, auch nicht unter Leistungen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • FX3
                  Neuer Benutzer
                  • 25.09.2023
                  • 5

                  #9
                  Ich habe dieses entdeckt:
                  PV-Zus.: nein
                  Midijob: nein
                  Mehrf.B.: nein
                  SV-Schl.: 0000
                  Freibetrag Monat 0,00
                  StKl P5%
                  KFB: 0
                  Konf.: --
                  BL: SAA

                  Ansonsten ist überall 0,00 eingetragen.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45997

                    #10
                    StKl P5%
                    Müsste pauschal 5% Lohnsteuer bedeuten, die Einkünfte sind bereits nach § 40a Abs. 3 EStG pauschal versteuert.

                    Diese Einkünfte müsst ihr überhaupt nicht erklären !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • FX3
                      Neuer Benutzer
                      • 25.09.2023
                      • 5

                      #11
                      Super, vielen Dank für Eure Unterstützung. Dann kann ich ja den ganzen Kram heute noch abschließen.

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