Wir sind Rentner und haben im letzten Jahr bei der Weinlese geholfen. Die Nebeneinkünfte betrugen 258 EUR + 228 EUR. Müssen wir diese Einkünfte angeben, und wenn ja, in welcher Anlage der Einkommenssteuererklärung?
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Die Nebeneinkünfte betrugen 258 EUR + 228 EUR. Müssen wir diese Einkünfte angeben, und wenn ja, in welcher Anlage der Einkommenssteuererklärung?
den 258 € noch Werbungskosten weggehen und keine weiteren Einnahmen aus Leistungen zu erklären sind, bleibt es für euch beide steuerfrei.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wir haben eine Lohn-/Gehaltsabrechnung erhalten
dann müsst ihr diese Einnahmen überhaupt nicht erklären, auch nicht unter Leistungen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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StKl P5%
Diese Einkünfte müsst ihr überhaupt nicht erklären !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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