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Sammelposten und GWG-Grenze

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    Sammelposten und GWG-Grenze

    Ich habe mal eine Verständnisfrage in eigener Sache. Ich sitze gerade an einer EÜR mit ELSTER, da gibt es mehrere Anschaffungen 250<800 € und eine Anschaffung 800<1000 €. Letztere könnte ich ja über die Bildung eines Sammelpostens mit 20% abschreiben (habe ich bisher noch nie gehabt). Wenn ich das mache, bedeutet das dann, dass ich auch alle zuerst genannten Anschaffungen in den Pool aufnehmen und mit 20% abschreiben muss obwohl die GWG-Grenze ja ansonsten bei 800 € wäre? Scheint so zu sein aber ich bin mir nicht sicher. Und noch eine Frage: hat die Wahl der Poolabschreibung eine Bindungswirkung für die Folgejahre oder könnte ich da wieder GWGs bis 800 € sofort abschreiben (und natürlich die begonnene 20%-Abschreibung aus dem Vorjahr fortsetzen)?

    #2
    Scheint so zu sein aber ich bin mir nicht sicher. Und noch eine Frage: hat die Wahl der Poolabschreibung eine Bindungswirkung für die Folgejahre oder könnte ich da wieder GWGs bis 800 € sofort abschreiben (und natürlich die begonnene 20%-Abschreibung aus dem Vorjahr fortsetzen)?
    Lies mal § 6 Abs. 2a, Satz 5 EStG, der sollte dir Sicherheit geben: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

    Die Sätze 1 bis 3 sind für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter einheitlich anzuwenden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Lies mal § 6 Abs. 2a, Satz 5 EStG, der sollte dir Sicherheit geben: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
      Vielen Dank, das ist eindeutig, muss man aber auch erst mal finden.

      Kommentar


        #4
        #1:
        Und noch eine Frage: hat die Wahl der Poolabschreibung eine Bindungswirkung für die Folgejahre oder könnte ich da wieder GWGs bis 800 € sofort abschreiben (und natürlich die begonnene 20%-Abschreibung aus dem Vorjahr fortsetzen)?
        Ich vermute, dass das geht. Allerdings gilt für die sog. GoB von bilanzierenden Unternehmen das Prinzip der Bilanzkontinuität. Diese Unternehmen können nicht ständig die Bewertungsregeln ändern. Inwieweit solche GoB sinngemäß auch für Unternehmen mit EÜR gelten, bin ich überfragt. Das war kein Thema in meinem Studium.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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