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Umsatzsteuerbefreite Einnahmen nach § 4 Nr. 21, a, b UStG wo eintragen?

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    Umsatzsteuerbefreite Einnahmen nach § 4 Nr. 21, a, b UStG wo eintragen?

    Hallo,

    ich arbeite selbstständig (Kleinunternehmer) als Dozent an Schulen und öffentlichen Einrichtungen wie Jugendclubs usw. und habe auch Einnahmen die laut § 4 Nr. 21, a, b UStG Umsatzsteubefreit sind.
    Wo trage ich diese in der Steuererklärung in der EÜR oder Anlage S der Est ein?

    Kann mir da jemand helfen?

    Danke
    Zuletzt geändert von PaulSeko; 09.09.2024, 11:00.

    #2
    In die Anlage S kommt nur der Gewinn. In der EÜR musst du die Umsätze bei steuerbefreite Umsätze eintragen.

    Kommentar


      #3
      Das müsste dann in Zeile 15 der EÜR sein oder?

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        #4
        Das müsste dann in Zeile 15 der EÜR sein oder?
        Wenn du Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG bist, gehören deine gesamten Umsätze in die Zeile 11 der EÜR und

        die darin enthaltenen steuerbefreiten Umsätze nach § 4 UStG nachrichtlich zusätzlich in die Zeile 12 der EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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