Hallo,
ich arbeite selbstständig (Kleinunternehmer) als Dozent an Schulen und öffentlichen Einrichtungen wie Jugendclubs usw. und habe auch Einnahmen die laut § 4 Nr. 21, a, b UStG Umsatzsteubefreit sind.
Wo trage ich diese in der Steuererklärung in der EÜR oder Anlage S der Est ein?
Kann mir da jemand helfen?
Danke
ich arbeite selbstständig (Kleinunternehmer) als Dozent an Schulen und öffentlichen Einrichtungen wie Jugendclubs usw. und habe auch Einnahmen die laut § 4 Nr. 21, a, b UStG Umsatzsteubefreit sind.
Wo trage ich diese in der Steuererklärung in der EÜR oder Anlage S der Est ein?
Kann mir da jemand helfen?
Danke
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