Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Oder ist das egal wenn ich beide Masken ausfülle oder nur meine?
Wahrscheinlich ist es egal, aber ich trage bei einer Zusammenveranlagung beide Personen ein, wobei ich für uns schon lange keine Belege
mehr nachgereicht habe.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Vielen Dank. Ich trage dann für uns beide ein. Ich habe es aber mal getestet. Ich könnte es auch abschicken ohne die Daten meiner Frau. Hat er nicht als Fehler angezeigt. Falls es noch für andere von Interesse ist
Ich könnte es auch abschicken ohne die Daten meiner Frau. Hat er nicht als Fehler angezeigt.
Natürlich, das ist ja auch nicht prüfbar.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Es ist nicht erwünscht, dass Belege "einfach so" eingereicht werden!
Nicht angeforderte aber auf Papier eingereichte Belege werden im Posteingang gestapelt (!!!), nicht angesehen (!!!), nur auf Anforderung an die Veranlagungsstelle übergeben (!!!) - und da der Veranlagungsbeamte gar keine Belege auf Papier mehr erwartet, fragt er meist gar nicht beim Posteingang nach, damit die sich durch den Papierstapel wühlen, sondern fordert die Belege, die er sehen will, direkt beim Steuerpflichtigen an - der dann auf den Posteingang des Finanzamtes verweisen muss ... !
Elektronisch eingereichte Belege "laufen elektronisch" durchs Finanzamt und beschäftigen eine ganze Menge Leute schlicht und einfach damit, die Info "Belegnachreichung" ungelesen (!!!) auf bearbeitet" zu setzen und sogleich ins Archiv zu schieben!
"Aber bei bedeutenden Sachverhalten ist es weiterhin sinnvoll, Belege direkt beim Finanzamt einzureichen. Zum Beispiel bei neuen oder einmaligen Sachverhalten, außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen oder erheblichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.
Oder auch bei Sachverhalten mit einer erheblichen steuerlichen Auswirkung."
Meine Erfahrung: Bei einer Unfall- und Rechtsschutzversicherung mit einer steuerlichen Auswirkung von maximal rd. 50% des Beitrags "kräht beim Finanzamt zu 99% kein Hahn mehr nach Belegen" !!!
Unabhängig vom "Normalfall beleglose Bearbeitung der Einkommensteuererklärung":
1. Es gibt jedes Jahr "Prüfungsschwerpunkte" ...
2. Es gibt jedes Jahr eine vorgegebene Anzahl von "Intensivprüfungsfällen", in denen aber wirklich alle Belege vorgelegt werden müssen ...
Kommentar