An der Diskussion Teilnehmende, ich erkläre wie vorgeschlagen meine Werbungskosten für Arbeitszimmer pauschal an 2 Tagen pro Jahr also 2 x 6€ plus Telekommunikationskosten pauschal 20€ pro Jahr. Wenn dies positiv beschieden wird, gibt es eine kurze Mitteilung. Danke und Grüße von Rezept 4
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Keine Ankündigung bisher.
Pensionist-Einkünfte aus Vermietung-Werbungskosten
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Werbung für einen Fachverlag
Uwe64 # 10: Wohl um die Wichtigkeit und Richtigkeit deines Beitrags zu unterstreichen, machst du eine herausgehobene Werbung für das Produkt eines Fachverlags. Dabei wird Werbung im Forum immer wieder als "verpönt" bezeichnet. Ich kritisiere nicht die Verlinkung von Fachartikeln, was ich auch ab und an mache, sondern die werbewirksame Heraushebung des Produkt- und Verlagsnamens. Ich fände es hilfreich, wenn du zumindest die Zeile "!!! ha ... um !!!" (Namen verkürzt) mit den 7 Ausrufezeichen löschen würdest.
Grundsätzlich schätze ich deine vielfach kenntnisreichen Beiträge. Sie würden bei mir auf noch mehr Zustimmung stoßen, wenn du sie mit mehr Gelassenheit und weniger Meinungsdruck präsentieren könntest.Zuletzt geändert von timote; 13.09.2024, 08:30.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch verwalte ein vermietetes Zweifamilienhaus, das einer Erbengemeinschaft gehört, an der meine Frau beteiligt ist.
In Jahren, in denen es keinen Mieterwechsel gibt, bin ich da maximal 2 Tage mit Arbeiten beschäftigt, die man für gewöhnlich im Büro macht,
hauptsächlich die Nebenkostenabrechnung und die Feststellungserklärung. Alle 2 Wochen rufe ich außerdem die Umsätze des Kontos der
Erbengemeinschaft ab, aber das dauert pro Abruf nicht mal eine Minute. Letztlich alles Peanuts !
Wenn Sie in diesem Arbeitszimmer nichts anderes tun würden als das, was Sie da schreiben, läge eine 100,00%ige Nutzung für Vermietungseinkünfte vor, damit wären Arbeitszimmerkosten abziehbar.
Ja, so klar werden die Verhältnisse nur in Ausnahmefällen sein - aber sie kommen vor, ansosnten gäbe es dazu nicht Gerichtsurteile:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/en...STRE201750127/
Außerdem lesenswert:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...gesetzt_werden
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...ein_arbeitszim
Zuletzt geändert von Uwe64; 13.09.2024, 16:19.
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Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenEin haeusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der ausschliesslich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird. Eine private V+V erfuellt meines Erachtens nicht die Voraussetzung fuer betriebliche und/oder berufliche Zwecke. Ich beziehe mich da auf https://www.haufe.de/finance/steuern...90_432516.html
"... Das BMF hat sich hierzu und zu anderen Fragen der ertragsteuerlichen Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung (BMF-Schreiben v. 15.8.2023 IV C 6 – S 2145/19/10006:027) geäußert. Es fasst die gesetzlichen Entwicklungen und die Rechtsprechung der letzten Jahre zusammen und gibt einen Überblick, wann und welche Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind. ..."
Siehe auch meine Antwort an Charlie24.
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