Hallo,
die Abgeltungssteuer wird ja nicht pauschal mit 25% berechnet, wenn man über dem Freistellungsauftrag liegt, sondern nach dem persönlichen Steuersatz, je nachdem, was günstiger ist?
Wird für die Berechnung der Abgeltungssteuer dann der persönliche Durchschnittssteuersatz oder der Grenzsteuersatz herangezogen?
die Abgeltungssteuer wird ja nicht pauschal mit 25% berechnet, wenn man über dem Freistellungsauftrag liegt, sondern nach dem persönlichen Steuersatz, je nachdem, was günstiger ist?
Wird für die Berechnung der Abgeltungssteuer dann der persönliche Durchschnittssteuersatz oder der Grenzsteuersatz herangezogen?
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