Hallo ich habe meine nebenberufliche selbsständige Tätigkeit zum 1.5.24 eingestellt. Mit dem Finanzamt habe ich abgesprochen, dass ich die Aufgabe in der EÜR abwickeln kann.
Durch meine selbständige Tätigkeit habe ich mir auch Fachliteratur angeschafft. Die möchte ich jetzt in mein Privatvermögen übernehmen. Wie stelle ich den Teilwert für 20 Jahre alte Fachliteratur fest? Muss ich von dem Wert, den Zustand des Buches noch abziehen oder bleibt der Wert gleich, weil wir in Deutschland Buchpreisbindung haben?
Ich habe z.b. ein Fachbuch, dass hat vor 20 Jahren 100 Euro gekostet. Jetzt stelle ich nach Recherche Im Internet fest, dass es immer noch 100 Euro kostet. Das Buch ist aber durch vielen Gebrauch ramponiert. Kann ich dann vom festgestellten Wert noch was abziehen weil ramponiert? Wie mache ich dann diesen Wert gegenüber dem Finanzamt deutlich ?
Durch meine selbständige Tätigkeit habe ich mir auch Fachliteratur angeschafft. Die möchte ich jetzt in mein Privatvermögen übernehmen. Wie stelle ich den Teilwert für 20 Jahre alte Fachliteratur fest? Muss ich von dem Wert, den Zustand des Buches noch abziehen oder bleibt der Wert gleich, weil wir in Deutschland Buchpreisbindung haben?
Ich habe z.b. ein Fachbuch, dass hat vor 20 Jahren 100 Euro gekostet. Jetzt stelle ich nach Recherche Im Internet fest, dass es immer noch 100 Euro kostet. Das Buch ist aber durch vielen Gebrauch ramponiert. Kann ich dann vom festgestellten Wert noch was abziehen weil ramponiert? Wie mache ich dann diesen Wert gegenüber dem Finanzamt deutlich ?
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