Nochmals Hallo Gerhord!
Aber da Sie es anscheinend "kompliziert" mögen - hängt wahrscheinlich mit Ihrem Beruf zusammen mit Fachbüchern i.H.v. 25.000€ - hier noch ein Hinweis:
Vergessen Sie bitte nicht § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG:
"(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten ...
2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3... 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;
3. ..."
Wichtiger ergänzender Hinweis: Entnahme eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen zum Teilwert ist gleichzeitig eine Anschaffung dieses Wirtschaftsgutes im Privatvermögen!
Mit der Folge: Oben zitierte Vorschrift käme zur Anwendung, wenn Sie z.B. bei Betriebsaufgabe für die Kisten voller Bücher nen runden 1.000er ansetzen und gegenüber dem Finanzamt erklären, danach kommt Ihr Hauptkonkurrent auf Sie zu und Sie verkaufen dem dann "zum falschen Zeitpunkt" die Bücherkisten für 10.000€ ...
Da fällt mir ein: Wieso machen Sie nicht genau das - den ganzen Krempel verkaufen?
Aber da Sie es anscheinend "kompliziert" mögen - hängt wahrscheinlich mit Ihrem Beruf zusammen mit Fachbüchern i.H.v. 25.000€ - hier noch ein Hinweis:
Vergessen Sie bitte nicht § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG:
"(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten ...
2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3... 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;
3. ..."
Wichtiger ergänzender Hinweis: Entnahme eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen zum Teilwert ist gleichzeitig eine Anschaffung dieses Wirtschaftsgutes im Privatvermögen!
Mit der Folge: Oben zitierte Vorschrift käme zur Anwendung, wenn Sie z.B. bei Betriebsaufgabe für die Kisten voller Bücher nen runden 1.000er ansetzen und gegenüber dem Finanzamt erklären, danach kommt Ihr Hauptkonkurrent auf Sie zu und Sie verkaufen dem dann "zum falschen Zeitpunkt" die Bücherkisten für 10.000€ ...
Da fällt mir ein: Wieso machen Sie nicht genau das - den ganzen Krempel verkaufen?
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