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Lohnsteuer Rückzahlung ungewöhnlich niedrig

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    Lohnsteuer Rückzahlung ungewöhnlich niedrig

    Hallo
    ich verstehe es nicht, deswegen muss ich hier mal anfragen. Ich habe Ende August meine Steuererklärung wie immer gemacht, es hat sich an meiner Situation wenig bis nichts geändert lediglich paar Werte logischerweise angepasst.
    Sonst bekam ich eigtl. immer so um die 800 Euro zurück. Diesmal kommt das schreiben das zu wenig entrichtet seien 555 Euro, zu viel entrichtet 683 Euro und ich nur eine Rückzahlung von 127 Euro bekomme.
    Aus Bekanntenkreisen hörte ich solch Vorgehen nicht, die bekamen weiterhin ihre Rückzahlungen wie gewohnt.
    Gruß

    #2
    Du wusstest das doch schon, nachdem Du die Steuererklärung mit Elster erstellt hast. Weicht denn jetzt der Bescheid von der Berechnung dort ab oder nicht? Du wirst halt im Zweifel auch den Bescheid überprüfen müssen!

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      #3
      Ne warum hätte ich das Wissen sollen, laut erstellung mit Elster und Abschlussprüfung stünden mir besagte 800 Euro zu

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        #4
        Dann vergleich mal die Elster-Berechnung mit dem Bescheid, von der Abrechnung ganz oben abgesehen von oben bis unten.

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          #5
          Guter Tipp
          in der von 2023 habe ich Zeile 17 neu drin.
          Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung
          Einzelangaben 17 Betrag 4.500 Summe

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            #6
            Zitat von Nephente Beitrag anzeigen
            in der von 2023 habe ich Zeile 17 neu drin
            Es geht ja auch um 2023! Wie wurde der Betrag im Bescheid behandelt? Gibt es auch Erläuterungen zum Bescheid? Dort müsste das ja stehen, wenn der Betrag nicht als ermäßigt zu besteuern akzeptiert wurde.
            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 19.09.2024, 19:57.

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              #7
              oder in der Elsterberechnung von dir gar nicht berücksichtigt wurde, voim FA aber schon.Hattest du denn eine Abfindung, Prämie o. Ä?

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                #8
                Hallo Nephente!

                Frage:

                Sie schreiben "Diesmal kommt das Schreiben (was für ein "Schreiben" ?), dass zu wenig entrichtet seien 555 Euro (was ist denn zuerst einmal zuwenig entrichtet?), zu viel entrichtet 683 Euro (was ist denn dann gleichzeitig zuviel entrichtet?) und ich nur eine Rückzahlung von 127 Euro bekomme."

                Was soll das denn heißen, was wollen Sie uns denn damit mitteilen - bitte etwas genauer erläutern, damit wir Sie auch verstehen und Ihnen helfen können!

                Und machen Sie bitte Folgendes:

                Identifizieren Sie die Soll-Ist-Differenz - entweder "auf Papier"

                oder "elektronisch":

                Wenn Sie Ihre ESt-Erklärung mit Elster gemacht haben, dann haben Sie jetzt auch einen elektronischen Soll-Ist-Vergleich - den finden Sie in Ihrem Posteingang und auch als Anlage zu Ihrer abgesendeten Einkommensteuererklärung - das wird bezeichnet als "Bescheiddaten Einkommensteuer 2023", einfach mal draufklicken, dann kommt zur Auswahl "Bescheiddaten Einkommensteuer 2023" und "Vergleich Bescheiddaten Einkommensteuer 2023" !
                Zuletzt geändert von Uwe64; 20.09.2024, 11:17.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                  Hallo Nephente!

                  Frage:

                  Sie schreiben "Diesmal kommt das Schreiben (was für ein "Schreiben" ?), dass zu wenig entrichtet seien 555 Euro (was ist denn zuerst einmal zuwenig entrichtet?), zu viel entrichtet 683 Euro (was ist denn dann gleichzeitig zuviel entrichtet?) und ich nur eine Rückzahlung von 127 Euro bekomme."

                  Was soll das denn heißen, was wollen Sie uns denn damit mitteilen - bitte etwas genauer erläutern, damit wir Sie auch verstehen und Ihnen helfen können!

                  Und machen Sie bitte Folgendes:

                  Identifizieren Sie die Soll-Ist-Differenz - entweder "auf Papier"

                  oder "elektronisch":

                  Wenn Sie Ihre ESt-Erklärung mit Elster gemacht haben, dann haben Sie jetzt auch einen elektronischen Soll-Ist-Vergleich - den finden Sie in Ihrem Posteingang und auch als Anlage zu Ihrer abgesendeten Einkommensteuererklärung - das wird bezeichnet als "Bescheiddaten Einkommensteuer 2023", einfach mal draufklicken, dann kommt zur Auswahl "Bescheiddaten Einkommensteuer 2023" und "Vergleich Bescheiddaten Einkommensteuer 2023" !
                  Das Schreiben des Finanzamtes.
                  dort wird aufgeführt
                  verbleibende Steuer -683 Euro
                  Solidaritätszuschlag 555 Euro

                  bereits getilgt 0 Euro

                  mithin sind zu wenig entrichtet 555 Euro Soli
                  mithin sind zu viel entrichtet 683 Euro

                  Guthaben 127 Euro
                  Anrechnung auf demnächst fällige Beträge Solid.Zu.Est 2023 = 555 Euro

                  Guthaben von 127 Euro wird erstattet auf Konto....



                  Ich hab erstmal für die Lohnsteuer 2023 den halben Kinderfreibetrag beansprucht.
                  Ich dachte ich versuch das mal ob ich besser wegkomme.
                  Offenbar liegt hier der Hund begraben?

                  Kommentar


                    #10
                    Auf deine Abfindung Prämie o. Ä. wurde anscheinend vom AG kein Solidaritätszuschlag einbehalten. Der wird jetzt nachgefordert.

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Nephente!

                      zuerst mal ordentlich gemeckert:

                      - Sie arbeiten leider zu "ungenau":

                      Sie haben leider schon wieder nichts darüber geschrieben, welche Steuer denn nun die "verbleibende Steuer -683€" ist - o.k., Kloebi u.a. hier sind im Rätseln lösen zwischenzeitlich ganz gut unterwegs und erkennen, da kann eigentlich nur die Einkommensteuer mit gemeint sein ...

                      - Und leider machen Sie nicht das, was man Ihnen empfiehlt ... meine Empfehlung war:

                      Identifizieren Sie die Soll-Ist-Differenz - entweder "auf Papier"

                      oder "elektronisch":

                      Wenn Sie Ihre ESt-Erklärung mit Elster gemacht haben, dann haben Sie jetzt auch einen elektronischen Soll-Ist-Vergleich - den finden Sie in Ihrem Posteingang und auch als Anlage zu Ihrer abgesendeten Einkommensteuererklärung - das wird bezeichnet als "Bescheiddaten Einkommensteuer 2023", einfach mal draufklicken, dann kommt zur Auswahl "Bescheiddaten Einkommensteuer 2023" und "Vergleich Bescheiddaten Einkommensteuer 2023" !

                      - und leider "behaupten" Sie in Ihrer Ausgangspost Dinge, die nicht korrekt sind

                      wenn Sie einerseits schreiben
                      "Ich habe Ende August meine Steuererklärung wie immer gemacht, es hat sich an meiner Situation wenig bis nichts geändert lediglich paar Werte logischerweise angepasst."
                      und dann kommen wie'd alt Fastnt später die Aussagen
                      - Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Jahre erhalten und
                      - erstmals Kind geltend gemacht
                      dann war es eben sehr wohl eine "Situationsänderung" !!!

                      jetzt doch noch eine Lösungshilfe:

                      Der Grund ist höchstwahrscheinlich vielfältig,
                      - wie Kloebi schon schrieb, eine eventuell nicht korrekte Versteuerung Ihrer Entschädigung,
                      - weitere unterjährige Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. und 14. Gehalt, Prämien, jährlich einmalig zufließende Gewinnbeteiligungen, u.ä., können ebenfalls zu diesem Ergebnis führen,
                      - ein nicht berücksichtigtes Kind.

                      Ich rate Ihnen: Nehmen Sie sich - zumindest mal dieses eine Jahr 2023 - einen Steuerberater, der soll mal drüberschauen, ob da alles korrekt ist und ob Sie tatsächlich alles, was geltend gemacht werden kann, drinhaben - es könnten in Ihrem Fall "Dauersachverhalte" mit identischer Auswirkung in Folgejahre vorliegen, die Sie abklären lassen sollten ...

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