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Fehlermeldung Steuerberechung

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    Fehlermeldung Steuerberechung

    Hallo zusammen,

    hatte dies gerade schon auf nen Post eines anderen Users als ergänzendene Frage gepostet. Jetzt aber gesehen, dass das im Unterforum "Lohn" lief. Daher hier nochmal.

    Nach Überprüfung der eingegebenen Formulare und Klick auf "detaillierte Steuerberechnung" kommt folgende Fehlermeldung.

    "AHW Abbruch-Hinweise Bitte prüfen Sie, ob eine fehlerhafte Übertragung aus der Lohnsteuerbescheinigung in das Formular vorgenommen wurde. DHW Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."

    Ich selbst habe im Jahr 2023 nur Lohnersatzleistungen und steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten. Zusätzlich wurde eine Anlage "S" mit negativem Gewinn für meinen Ehemann ausgefüllt.
    Alles ist gut und die Steuerberechnung funktioniert bis ich die Anlage "N" meines Mannes hochlade. Ab da kommt die o.g. Fehlermeldung.
    Ich übertrage die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung genau, hab es auch beim Soli mit Leerfeld und Eintrag 0,00 € versucht. Es macht auch keinen Unterschied ob ich noch Werbungskosten eintrage oder nicht.

    Ich kann auch nicht erkennen, dass es sich bei uns um einen Ausnahmefall handeln würde.

    Ich nutze die Berechnungen gerne um die Steuerlast einmal mit Berücksichtigung des negativen Gewinns aus der Selbständigkeit und einmal ohne zu ermitteln. Daher ist diese Funktion für mich sehr interessant.

    Hat jemand eine Lösung für mich?

    Im Voraus schon mal Danke schön.
    Myriam






    #2
    Wenn Dein Mann keinen Arbeitslohn und keine Werbungskosten dazu hatte, wieso willst Du dann seine Anlage N überhaupt abgeben, obwohl da gar nichts erklärt werden soll ? Nimm seine Anlage N raus und gut ist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      Wenn Dein Mann keinen Arbeitslohn
      Ist das denn der Fall? So richtig klar wird das aus dem Text nicht ...
      Da es aber eine Lohnsteuerbescheinigung zu geben scheint denke ich, dass sehr wohl Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorliegen.

      Welche Zeilen sind denn in der Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt? Der Grund für den Abruchhinweis ist nämlich meist da zu suchen.

      Schon mal was grundsätzliches: Außer ganz oben bei Steuern und Soli darf nirgendwo eine Null eingetragen werden, auch kein Leerzeichen (das übersieht man gerne).

      Stefan
      Zuletzt geändert von reckoner; Gestern, 11:06.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Danke für Eure Rückmeldungen.

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Wenn Dein Mann keinen Arbeitslohn und keine Werbungskosten dazu hatte, wieso willst Du dann seine Anlage N überhaupt abgeben, obwohl da gar nichts erklärt werden soll ? Nimm seine Anlage N raus und gut ist.
        Mein Mann hat neben seiner freiberuflichen Tätiigkeit auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonst würde die Anlage N ja tatsächlich keinen Sinn ergeben. Hier sind keine Änderungen der Felder gegenüber der Vorjahre zu sehen.
        Ich selbst hatte außer Entgeltersatzleistungen und Aufwandsentschädigungen keine Einkünfte.

        Meine Überlegung: Entweder es liegt an dem Progressionsvorbehalt durch meine Lohnersatzleistungen, dass das System keine Berechnung durchführen kann oder daran, dass der Steuerberater die Erklärung für den "gewerblichen" Teil bereits abgegeben hatte.... Könnte das die Lösung sein?

        Schöne Grüße Myriam

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Entweder es liegt an dem Progressionsvorbehalt durch meine Lohnersatzleistungen, dass das System keine Berechnung durchführen kann ...
          Ja, das könnte möglich sein.
          Zum Test kann man die Lohnersatzleistungen auch einfach mal rausnehmen, und dann berechnen lassen (das Ergebn is stimmt dann natürlich nicht, aber man weiß ob das vielleicht der Grund für die Fehlermeldung war).

          ... oder daran, dass der Steuerberater die Erklärung für den "gewerblichen" Teil bereits abgegeben hatte.... Könnte das die Lösung sein?
          Das ist nun völlig unverständlich. Es kann gar keine gesonderte Erklärung für ein Gewerbe geben. Oder meinst du nur die EÜR?
          Aber egal, mit der Fehlermeldung hat das nichts zu tun, Elster weiß ja gar nicht was es da noch so alles gibt. Das merkt erst das Finanzamt und reagiert dann entsprechend.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Sicherlich nicht, der Abbruch-Hinweis geht doch in eine ganz andere Richtung.

            Bitte beantworte doch die Frage von reckoner, welche Zeilen der Anlage N konkret ausgefüllt wurden. Ergänzend: In welchen Zeilen wurde eine Null eingetragen ?

            Was heißt denn das, dass der Stb die Erklärung für den gewerblichen Teil schon abgegeben habe ? Meinst Du damit die Gewerbesteuererklärung ? Oder hat er eine -von euch unterschriebene / freigegebene unvollständige Einkommensteuererklärung eingereicht ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Ja, das könnte möglich sein.
              Zum Test kann man die Lohnersatzleistungen auch einfach mal rausnehmen, und dann berechnen lassen (das Ergebn is stimmt dann natürlich nicht, aber man weiß ob das vielleicht der Grund für die Fehlermeldung war).

              Das ist nun völlig unverständlich. Es kann gar keine gesonderte Erklärung für ein Gewerbe geben. Oder meinst du nur die EÜR?
              Aber egal, mit der Fehlermeldung hat das nichts zu tun, Elster weiß ja gar nicht was es da noch so alles gibt. Das merkt erst das Finanzamt und reagiert dann entsprechend.

              Stefan
              Aber merkt Elster denn nicht, dass mit der gleichen Steuer-ID und Steuer-Nr. für das gleiche Jahr bereits eine EÜR abgegeben wurde? Als ich noch reine EÜR (jetzt Bilanz) gemacht habe, habe ich diese zusammen mit der "normalen" Steuererklärung abgegeben da ich da alles selbst gemacht habe.

              Gruß Myriam

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                #8
                Ich trage die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung wie jedes Jahr ein. Die Fehlermeldung erscheint bereits, wenn ich das Einkommen sowie die Steuerbeträge eingetragen habe. Unabhängig ob ich den Soli mit 0,00 € eingebe oder das Feld leer lasse. Auch ob ich die Beiträge der SV noch eintrage oder nicht, macht keinen Unterschied. Deshalb war ja meine Vermutung, dass es an der bereits abgegebenen EÜR/Bilanz liegt.

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                  #9
                  Hallo theboart und kamuta!

                  Wenn ich Eure Informationen lese, fehlen da folgende Informationen, um den Fehler besser beurteilen zu können:

                  1. Wurden Vorjahresdaten ins neue Jahr übernommen?

                  2. Wurde der Bescheinigungsabruf mit -übernahme gemacht?

                  Falls 1. bejaht, mal nachsehen, ob da irgendwo noch Vorjahresdaten herumlungern, die noch gelöscht werden müssen!

                  Dann würde ich Punkt 2 angehen und den Bescheinigungsabruf mit -übernahme laufen lassen - vorher vielleicht die Anlage N vollständig oder zumindest alle Einträge bei den Einnahmen löschen.

                  Vielleicht erledigt sich dann das Problem ...

                  Einmalig, aber wirklich nur einmalig, hatte ich das Problem, dass Elster "nach" dem Bescheinigungsabruf "bei" der Bescheingungs-Übernahme gemeckert hat, dass der Lohnsteuerbescheinigungs-Datensatz nicht korrekt sei (oder so ähnlich war die Meldung) ...

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                    #10
                    Hallo,

                    Aber merkt Elster denn nicht, dass mit der gleichen Steuer-ID und Steuer-Nr. für das gleiche Jahr bereits eine EÜR abgegeben wurde?
                    Nein, Elster merkt das nicht. Aus diesem Grund muss man das Ergebnis der EÜR auch noch in die Einkommensteuererklärung übernehmen (Anlage G oder S, je nach dem).

                    Wenn du die Anlage G bzw. S weglässt und die Fehlermeldung bleibt, dann kann es nicht an der EÜR liegen.

                    Anmerkung: Ich hab' zwei Beiträge in einen neuen Thread ausgegliedert, weil es dort um etwas ganz anderes ging (keine Fehlermeldung, sondern nur zu viel Steuern).
                    '#9 hab' ich so gelassen wie er war (ich editiere in aller Regel nicht in fremden Texten herum).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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