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Vorauszahlungen für Kapitalertragsteuer

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    Vorauszahlungen für Kapitalertragsteuer

    Hallo zusammen,

    für das Steuerjahr 2023 habe ich schon x2 vierteljährliche Vorauszahlungen aufgrund von Kapitalerträgen im Steuerjahr 2022 bezahlt.

    Im Steuerbescheid für 2023 werden diese Vorauszahlungen nicht berücksichtigt. Es wird nur der Gesamtbetrag angegeben, der für das Jahr fällig ist.

    Ziehe ich den vorausgezahlten Betrag einfach selbst von der Gesamtsumme ab und zahle den Restbetrag?

    Danke im Voraus.
    Thomas

    #2
    Du meinst wirklich den Steuerbescheid und nicht die Vorausberechnung von ELSTER (die keine Vorauszahlungen erfasst)?
    Normalerweise sollte der Einkommensteuerbescheid 2023 auch eine Abrechnung hinsichtlich der bereits gezahlten Vorauszahlungen enthalten (in Hessen steht das ganz oben auf dem Bescheid). Es kann vorkommen, dass das nicht der Fall ist, z. B. bei einem Wechsel der Steuernummer. Ich würde in diesem Fall gleich mal bei der Finanzkasse anrufen und das klären.

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      #3
      Ja, ich meine den aktuellen Steuerbescheid.
      Ich bin in Baden Württemberg (Finanzamt Schwäbisch Hall)

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        #4
        Hallo,

        Vorauszahlungen sollten in der Tabelle ganz oben auf dem Bescheid auftauchen.
        Ist das nicht der Fall dann würde mich erstmal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.

        Fristen brauchen imho in dem Fall nicht beachtet zu werden, denn Vorauszahlungen laufen über das Steuerkonto.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Hallo KiwiTom :

          mich irritiert bei deiner Beschreibung, dass du für Kapitalerträge2022 Vorauszahlungen geleistet hast!
          Oder waren das "Quellensteuer"-Abzüge der Banken?

          Das FA ordnet Vorauszahlungen jedoch nur für die gesamte Einkommensteuer an. Das geschieht dann im "Anhang" des Einkommensteuerbescheides
          - Steuerschätzung für das nächste Jahr - Anordnung der Vorauszahlungen. Diese werden dann im nächsten Steuerbescheid auf der erste Seite berücksichtigt.
          festgesetzt werden - bereits getilgt - mithin sind zuwenig entrichtet - und bitte nur das bezahlen, die können andere Beträge offenbar nur sehr schwer verbuchen!
          Am einfachsten ist es, du erteilst dem FA ein Lastschriftmandat, dann wird immer die rechte Betrag abgebucht un du hast keinerlei Terminverantwortung mehr.

          Gruß - Hans

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            #6
            ... für das Steuerjahr 2023 habe ich schon x2 vierteljährliche Vorauszahlungen aufgrund von Kapitalerträgen im Steuerjahr 2022 bezahlt.
            So eine Aussage versteht man leider nicht auf Anhieb, das müsste schon näher erklärt werden. Bei uns wird die Steuer für Kapitalerträge

            von unseren Banken einbehalten und anonym an das Finanzamt abgeführt. An das Finanzamt entrichten wir vierteljährlich Vorauszahlungen,

            die aber die Steuer auf unsere anderen Einkünfte (Renten, Vermietung) betreffen. In Mein ELSTER lassen sich Vorauszahlungen nur mit

            mit einem Workaround über die Anlage N erfassen, offiziell ist es nicht möglich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Es könnte sich natürlich um ausländische Kapitalerträge gehandelt haben.

              Soviel zur Spekulation von mir

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                #8
                Soviel zur Spekulation von mir
                Genau, ohne nähere Erklärung bleibt alles Spekulation. Der TE schreibt ja auch:

                Im Steuerbescheid für 2023 werden diese Vorauszahlungen nicht berücksichtigt.
                Auch das wäre ja ungewöhnlich.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo L. E. Fant Visitor Messages

                  Wäre natürlich möglich - Erträge in 2022 erklärt und versteuert - für 2023 vom FA Vorauszahlung veranlasst.
                  Aber würde das FA derart spekulative Vorausschätzungen mit annähernd drei Unbekannten tätigen?

                  ich glaube wie Charlie24 in Private Messages sagt, das kann uns nur der TE KiwiTom erklären.

                  Gruß - Hans

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                    #10
                    Hallo Hans53,

                    bitte bei Verweisen auf Beiträge ein Hochkomma voranstellen, also '#6, sonst macht diese grottige Forensoftware Links daraus.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      Zur Klarstellung - die Kapitalerträge sind Gewinne aus dem Verkauf von Aktien über einen Online- Makler. Es wurde keine Quellensteuer bezahlt.

                      Auf dieser Basis berechnet das FA vierteljährliche Vorauszahlungen für das folgende Jahr.

                      Ich habe x2 davon vor Erhalt meines Steuerbescheids bezahlt, aber auf der ersten Seite des Bescheids sind diese Vorauszahlungen definitiv nicht berücksichtigt.

                      Ich werde das Finanzamt direkt anrufen.

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                        #12
                        Zur Klarstellung - die Kapitalerträge sind Gewinne aus dem Verkauf von Aktien über einen Online- Makler. Es wurde keine Quellensteuer bezahlt.
                        Hast du 2023 erneut derartige Gewinne erzielt oder nur Kapitalerträge erklärt, die der Abzugsteuer unterlegen haben oder überhaupt

                        keine Kapitalerträge erklärt bzw. nur Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag erzielt ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Die Kapitalerträge wurden im 2023 wieder erzielt. Wieder ohne Quellensteuer.

                          Der Sparer-Pauschbetrag wurde im Bescheid berücksichtigt, aber die Kapitalerträge liegen über diesem Wert.

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                            #14
                            Dann wird ein Telefonat mit dem Finanzamt notwendig sein. Bei uns steht auf der ersten Seite des Steuerbescheids

                            unter Abrechnung eine Zeile mit dem Text bereits getilgt und rechts daneben in der Tabelle stehen die Vorauszahlungen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo Charlie24

                              Danke für den Tipp mit dem Hochkomma in '#10, ich bin da ja leider nicht so geübt wie du.
                              Ich musste dringend weg und hatte keine Zeit mehr, mir den letzten Beitrag evtl. über Bearbeiten
                              nochmal anzusehen, aber jetzt weis ich's ja wie es richtig geht. Danke!

                              Gruß - Hans

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