Hallo zusammen,
gebe ich meine monatlichen Privatentnahmen, also den Unternehmerlohn hier ein: 7 - Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a ESt?
In einigen Forenbeiträgen habe ich gelesen, der Unternehmerlohn kommt gar nicht in die EÜR...
Danke im Voraus und viele Grüße
Daniela
gebe ich meine monatlichen Privatentnahmen, also den Unternehmerlohn hier ein: 7 - Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a ESt?
In einigen Forenbeiträgen habe ich gelesen, der Unternehmerlohn kommt gar nicht in die EÜR...
Danke im Voraus und viele Grüße
Daniela
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