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Unternehmerlohn in EÜR angeben?

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    Unternehmerlohn in EÜR angeben?

    Hallo zusammen,
    gebe ich meine monatlichen Privatentnahmen, also den Unternehmerlohn hier ein: 7 - Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a ESt?
    In einigen Forenbeiträgen habe ich gelesen, der Unternehmerlohn kommt gar nicht in die EÜR...
    Danke im Voraus und viele Grüße
    Daniela

    #2
    Hallo Daniela,

    in der EÜR 2023 werden die Entnahmen unter 5. angegeben, in welchem Jahr siehst du das unter 7?

    Und ja, die Privatentnahmen (bei denen es mir immer gruselt, wenn das als Unternehmerlohn bezeichnet wird), sollen tatsächlich informativ in die EÜR eingetragen werden, ebenso wie die Einlagen.
    Diejenigen, die schreiben, dass die Entnahmen und Einlagen nicht in die EÜR gehören, wollen vermutlich ausdrücken: Diese Eingaben dürfen die Ergebnisberechnung nicht beeinflussen, der steuerpflichtige Gewinn/Verlust wird davon weder gesenkt noch erhöht.

    Kommentar


      #3
      ... sollen tatsächlich informativ in die EÜR eingetragen werden, ebenso wie die Einlagen.
      Genaugenommen: müssen ! Die Verpflichtung ergibt sich aus § 4 Abs. 4a Satz 6 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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