Hallo liebe Leute
Ich bin mal wieder am rotieren....
Da man jetzt ja in Anlage V (Elster) Seite 2, Zeile 20-24 die vom Mieter gezahlten Nebenkosten und deren Nachzahlung bzw. Gutschrift eintragen muß und das Ganze später als Werbungskosten absetzen kann, stellt sich mir die Frage, wo mache ich das genau? Weil es ja verschiedene Arten Werbungskosten gibt.
Es verhält sich bei mir so, dass ich in meinem Haus selber eine Wohnung nutze, an zwei Parteien vermiete, ein Ladenlokal vermiete und Garagen. Die Wohnungsmieter zahlen alle abzugsfähigen Nebenkosten, beim Ladenlokal alles außer Wasser und die Garagenmieter lediglich anteilige Versicherung und Grundsteuer.
Ich wäre über Hilfe sehr dankbar, auch wenn es einfach und verständlich erklärt würde, da ich mit steuerrechtlichen Ausdrucksweisen echt nicht gut umgehen kann.
Vielen Dank schon einmal für die Mühe und Hilfe im Voraus!
Ich bin mal wieder am rotieren....
Da man jetzt ja in Anlage V (Elster) Seite 2, Zeile 20-24 die vom Mieter gezahlten Nebenkosten und deren Nachzahlung bzw. Gutschrift eintragen muß und das Ganze später als Werbungskosten absetzen kann, stellt sich mir die Frage, wo mache ich das genau? Weil es ja verschiedene Arten Werbungskosten gibt.
Es verhält sich bei mir so, dass ich in meinem Haus selber eine Wohnung nutze, an zwei Parteien vermiete, ein Ladenlokal vermiete und Garagen. Die Wohnungsmieter zahlen alle abzugsfähigen Nebenkosten, beim Ladenlokal alles außer Wasser und die Garagenmieter lediglich anteilige Versicherung und Grundsteuer.
Ich wäre über Hilfe sehr dankbar, auch wenn es einfach und verständlich erklärt würde, da ich mit steuerrechtlichen Ausdrucksweisen echt nicht gut umgehen kann.
Vielen Dank schon einmal für die Mühe und Hilfe im Voraus!
Kommentar