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Werbungskosten richtig eintragen Anlage V

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    Werbungskosten richtig eintragen Anlage V

    Hallo liebe Leute

    Ich bin mal wieder am rotieren....
    Da man jetzt ja in Anlage V (Elster) Seite 2, Zeile 20-24 die vom Mieter gezahlten Nebenkosten und deren Nachzahlung bzw. Gutschrift eintragen muß und das Ganze später als Werbungskosten absetzen kann, stellt sich mir die Frage, wo mache ich das genau? Weil es ja verschiedene Arten Werbungskosten gibt.

    Es verhält sich bei mir so, dass ich in meinem Haus selber eine Wohnung nutze, an zwei Parteien vermiete, ein Ladenlokal vermiete und Garagen. Die Wohnungsmieter zahlen alle abzugsfähigen Nebenkosten, beim Ladenlokal alles außer Wasser und die Garagenmieter lediglich anteilige Versicherung und Grundsteuer.

    Ich wäre über Hilfe sehr dankbar, auch wenn es einfach und verständlich erklärt würde, da ich mit steuerrechtlichen Ausdrucksweisen echt nicht gut umgehen kann.
    Vielen Dank schon einmal für die Mühe und Hilfe im Voraus!
    Zuletzt geändert von Verzweifler; 26.09.2024, 18:56.

    #2
    Die Zeilen in der Anlage V sind doch beschriftet. Was ist daran denn unklar?

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      #3
      @L.E.fant
      unklar ist, wo ich die Werbungskosten geltend machen kann, die ich als "Verdienst" in den Zeilen 20-24 eingegeben habe? Gibt es da eine extra Zeile für, oder ist es der Bereich in dem man Heizung, Wasser, etc. (Seite 13) eintragen kann? Muß ich dann den Betrag den nur die Mieter gezahlt haben, als ganz abzugsfähig angeben(Seite 13, Zeile 72), oder die Gesamtkosten prozentual auf mich und die Mieter umrechnen und dort eintragen, wo anteilig abzugsfähig ist
      (Seite 13, Zeile 73), oder ganz wo anders?

      Ich bin bei der Steuererklärung echt immer etwas unsicher und möchte halt nichts falsch machen und wenn jemand richtig kenne von der Thematik hat, sollte er mir doch nach obiger Beschreibung auch eine konkrete, zielführende Antwort geben können, hoffe ich....
      Zuletzt geändert von Verzweifler; 26.09.2024, 16:56.

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        #4
        Wenn Du die Wasserrechnung für's ganze Haus kriegst und der Mieter pauschal die Hälfte davon an Dich zahlt, dann hast Du das verhältnismäßig, 50/50, ermittelt. Bekommst Du Wasserrechnungen für jede Wohnung separat, und der Mieter zahlt genau seinen Verbrauch an Dich, dann wurden die Kosten direkt zugeordnet.

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          #5
          Danke für die schnelle Antwort!

          Die Mieter bezahlen Abschläge für die einzelnen Nebenkosten und die werden per Jahresendabrechnung dann abgeglichen und es ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder Gutschrift.
          In Zeile 20 habe ich dann eingetragen, wieviel im letzten Jahr von den Mietern an Abschlägen an mich gezahlt wurde, dann habe ich ausgerechnet, wieviel ich an Gutschriften und Nachzahlungen hatte und habe dies in der Zeile 21 eingetragen (in diesem Jahr mußte ich einen Betrag x auszahlen und habe den dementsprechend mit einem Minuszeichen davor eingetragen).

          Muß ich jetzt diesen Betrag (von den Mietern an Abschlägen gezahlt, minus der ausgezahlten Gutschrift) als direkt zugeordnet eintragen? Oder die ganzen Unkosten für alle Nebenkosten des Hauses verhältnismäßig aufteilen und als solche angeben? Oder fällt letzteres weg, weil ja der ganze Rest, der nicht von den Mietern getragen wird, eh meine Kosten sind? Oder ist es steuerrechtlich besser für mich, wenn ich meine anteiligen Kosten auch mit angebe, weil es ja auch Mehrkosten für mich sind?

          Wirklich sorry für meine Unwissenheit, aber ich will halt nichts falsch machen und auch kein Geld "verschenken".

          Einen angenehmen Abend

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            #6
            Ob Du verhältniismäßig oder direkt zuordnest, hängt bei jedem einzelnen Posten davon ab, wie Du ihn wirklich ermittelt hast. Die Kosten für Deine eigene Wohnung gehören nicht in die Steuererklärung.

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              #7
              Moin Moin,
              gut, ich werde das dann mal so angehen.
              Vielen Dank für die Hilfe und ein angenehmes Wochenende!

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