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Umsatzsteuererklärung 2023 - Eintragungen (Reverse Charge Nicht EU und Vorsteuer)

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    Umsatzsteuererklärung 2023 - Eintragungen (Reverse Charge Nicht EU und Vorsteuer)

    Liebe Elster Experts,

    ich mache nun zum ersten Mal meine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2023 und komme nicht weiter. Ich habe Ende letzten Jahres mein Unternehmen gestartet (Einzelunternehmen) und dort auch schon eine Umsatzsteuervoranmeldung getätigt, bei der ich lediglich als Dienstleister einem Unternehmen außerhalb der EU über Reverse Charge eine Rechnung geschrieben habe und für meine Ausgaben (Monitor usw.) die gezahlten Umsatzsteuer vom Finanzamt nach der Umsatzsteuervoranmeldung zurückerhalten habe.

    Wo trage ich nun im aktuellen Elster folgende Sachen ein?

    1) Den Betrag den ich über das reverse charge verfahren erhalten habe (ich habe die Rechnung geschrieben da ich Dienstleister war, Kunde war außerhalb der EU).
    2) Den Betrag, den ich im letzten Jahr vom Finanzamt nach der Umsatzsteuervoranmeldung zurückerhalten habe (da ich dafür Umsatzsteuer gezahlt habe).

    Letzte Frage: Muss ich für Punkt 2 auch noch irgendwo die Nettobeträge zu den gezahlten Dingen in die Umsatzsteuererklärung eintragen (z.B. der gezahlte Monitor, für die ich die Umsatzsteuer bereits zurückerhalten habe)?

    HERZLICHEN DANK euch

    #2
    Die nicht steuerbaren Umsätze gehören in Zeile 75, das Vorauszahlungssoll in Zeile 118, die Vorsteuern in Zeile 79. Also alles genau bei den gleichen Positionen wie in der Voranmeldung.

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      #3
      Lieber L.E.Fant, herzlichen Dank für deine Hilfe! Die Vorsteuern, die ich vom Finanzamt über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückbekommen habe auf mein Konto die trage ich also in Zeile 79 ein..? Sorry....danke dir nochmal!

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        #4
        Zitat von tradewito Beitrag anzeigen
        Die Vorsteuern, die ich vom Finanzamt über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückbekommen habe
        Du trägst die Vorsteuern ein, die Du tatsächlich hattest. Das Vorauszahlungssoll, also die Summe der Voranmeldungen für das Jahr, kommt dann in Zeile 118.

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          #5
          Vielen lieben Dank dir!

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            #6
            Sorry ich habe eine letzte Frage, ich habe nun bei Zeile 79 die Vorsteuern eingetragen die ich hatte und bei Zeile 118 die Vorsteuern die ich in den Voranmeldungen hatte und die mir zurückgezahlt wurden. Wo muss denn ein Minus noch davor? Bei Zeile 79 oder 118? Denn in Zeile 119 sollte doch eigentlich eine 0 rauskommen und nicht z.B. -1000 (wenn ich z.B. 500 Vorsteuern hatte, die ich aber auch in den Voranmeldungen angemeldet und zurückerhalten habe für das Jahr 2023).

            So wie ich das richtig verstehe, müsste ich das Minuszeichen bei Zeile 118 setzen, da ich ja keine Vorauszahlungen im letzten Jahr tätigen musste sondern nur Erstattungen erhalten habe, richtig?

            Danke und Liebe Grüße
            Zuletzt geändert von tradewito; 27.09.2024, 17:31.

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              #7
              Ja, richtig so.

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                #8
                Super danke dir, ein schönes Wochenend!

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