Liebe Elster Experts,
ich mache nun zum ersten Mal meine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2023 und komme nicht weiter. Ich habe Ende letzten Jahres mein Unternehmen gestartet (Einzelunternehmen) und dort auch schon eine Umsatzsteuervoranmeldung getätigt, bei der ich lediglich als Dienstleister einem Unternehmen außerhalb der EU über Reverse Charge eine Rechnung geschrieben habe und für meine Ausgaben (Monitor usw.) die gezahlten Umsatzsteuer vom Finanzamt nach der Umsatzsteuervoranmeldung zurückerhalten habe.
Wo trage ich nun im aktuellen Elster folgende Sachen ein?
1) Den Betrag den ich über das reverse charge verfahren erhalten habe (ich habe die Rechnung geschrieben da ich Dienstleister war, Kunde war außerhalb der EU).
2) Den Betrag, den ich im letzten Jahr vom Finanzamt nach der Umsatzsteuervoranmeldung zurückerhalten habe (da ich dafür Umsatzsteuer gezahlt habe).
Letzte Frage: Muss ich für Punkt 2 auch noch irgendwo die Nettobeträge zu den gezahlten Dingen in die Umsatzsteuererklärung eintragen (z.B. der gezahlte Monitor, für die ich die Umsatzsteuer bereits zurückerhalten habe)?
HERZLICHEN DANK euch
ich mache nun zum ersten Mal meine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2023 und komme nicht weiter. Ich habe Ende letzten Jahres mein Unternehmen gestartet (Einzelunternehmen) und dort auch schon eine Umsatzsteuervoranmeldung getätigt, bei der ich lediglich als Dienstleister einem Unternehmen außerhalb der EU über Reverse Charge eine Rechnung geschrieben habe und für meine Ausgaben (Monitor usw.) die gezahlten Umsatzsteuer vom Finanzamt nach der Umsatzsteuervoranmeldung zurückerhalten habe.
Wo trage ich nun im aktuellen Elster folgende Sachen ein?
1) Den Betrag den ich über das reverse charge verfahren erhalten habe (ich habe die Rechnung geschrieben da ich Dienstleister war, Kunde war außerhalb der EU).
2) Den Betrag, den ich im letzten Jahr vom Finanzamt nach der Umsatzsteuervoranmeldung zurückerhalten habe (da ich dafür Umsatzsteuer gezahlt habe).
Letzte Frage: Muss ich für Punkt 2 auch noch irgendwo die Nettobeträge zu den gezahlten Dingen in die Umsatzsteuererklärung eintragen (z.B. der gezahlte Monitor, für die ich die Umsatzsteuer bereits zurückerhalten habe)?
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