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Einkommenssteuererklärung nötig bei EM-Rente und Grundsicherung?

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    Einkommenssteuererklärung nötig bei EM-Rente und Grundsicherung?

    Guten Tag,
    ich bekomme jetzt EM-Rente und dazu Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
    Die Rente wurde wohl schon automatisch übermittelt und per Knopfdruck in die Einkommenssteuererklärung eingebunden.
    Muss ich die Grundsicherung zusätzlich angeben?
    Muss ich jetzt überhaupt noch eine Einkommenssteuererklärung abgeben wenn ich keine weiteren Einkünfte habe?

    Danke

    #2
    Die Grundsicherung gehört nicht in die Steuererklärung.

    Wenn Du Grundsicherung erhältst, dann kann ich mir gar nicht vorstellen, dass Du eine sehr hohe Rente kriegst. Aber ob Steuer anfällt musst Du prüfen, ich kann das nicht.

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      #3
      Hallo Flasche leer!

      https://www.haufe.de/steuern/hartz-a...HI8132952.html

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        #4
        Hallo Flasche leer!

        Sie sind ja schon (fast) fertig mit Ihrer Einkommensteuererklärung:
        - registriert bei ElsterOnline
        - vielleicht Vorjahresdaten übernommen
        - Bescheinigungsabruf für das laufende Jahr gemacht

        Sie können die ESt-Erklärung jetzt doch ganz einfach elektronisch per Knopfdruck ans Finanzamt senden - wer hindert Sie daran? - dann bekommen Sie einen Steuerbescheid, lesen Sie dort mal die Erläuterungen durch, i.d.R. steht da dann drin, sofern Sie zukünftig keine Erklärung mehr abzugeben haben.

        Es kommt vor, dass in der Software des Finanzamts unberechtigter-/unnötigerweise ein "Erklärungspflicht-Signal" sitzt - dann hilft ein Anruf beim Finanzamt beim Sachbearbeiter, der ihre (letztjährige) Steuererklärung bearbeitet (hat) - völlig analog und old school per Telefon !

        Zuletzt geändert von Uwe64; 28.09.2024, 10:10.

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          #5
          Muss ich jetzt überhaupt noch eine Einkommenssteuererklärung abgeben wenn ich keine weiteren Einkünfte habe?
          Nach § 56 EStDV muss eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag

          von 10.908,00 € im Jahr 2023 liegt. Ob das der Fall ist, siehst du in der Steuervorausberechnung von Mein ELSTER. Steuer fällt da

          allerdings noch keine an, es werden ja noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

          https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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