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    #46
    Was kann passieren ? Seine Ehefrau als Rechtsnachfolger könnte mir den Code übergeben ...
    Ob die Ehefrau Alleinerbin und damit Gesamtrechtsnachfolger ist, weiß das Finanzamt schon mal nicht. Deshalb ist es m. E. durchaus richtig, dass

    man für einen Verstorbenen keinen Bescheinigungsabruf mehr beantragen kann. Wäre der Abruf bereits zu Lebzeiten eingerichtet worden, wäre er

    weiter nutzbar, gesperrt wird der bisher nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #47
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ob die Ehefrau Alleinerbin und damit Gesamtrechtsnachfolger ist, weiß das Finanzamt schon mal nicht. Deshalb ist es m. E. durchaus richtig, dass

      man für einen Verstorbenen keinen Bescheinigungsabruf mehr beantragen kann. Wäre der Abruf bereits zu Lebzeiten eingerichtet worden, wäre er

      weiter nutzbar, gesperrt wird der bisher nicht.
      Logisch wär es aber, dass das Finanzamt den Nutzer, wenn er verstorben ist, dann auch sprerrt. Zumal das Finanzamt diese Daten ( Tod ) auch erhält !

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        #48
        Logisch wär es aber, dass das Finanzamt den Nutzer, wenn er verstorben ist, dann auch sprerrt.
        Mag sein, bisher passiert da aber nichts. Wenn der Verstorbene ein eigenes Konto bei Mein ELSTER hatte und man die Zugangsdaten kennt,

        kann man dessen Zertifikat sogar verlängern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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