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Anleitungen für "vorausgefüllte Steuererklärung" u. "Abruf von Bescheinigungen"

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    Anleitungen für "vorausgefüllte Steuererklärung" u. "Abruf von Bescheinigungen"

    An alle mit Administratorrechten:

    Um die sich ständig hier im Forum wiederholenden Fragen, was man wo eintragen muss, zu reduzieren, wäre es sicherlich von Vorteil, wenn "ganz vorne" unter "wichtig" hierzu folgende Links dauerhaft platziert werden würden:

    vorausgefüllte Steuererklärung" mit "Abruf von Bescheinigungen" - siehe hier:

    https://www.google.com/url?sa=t&sour...7OIMQnpL21-qcD

    https://www.elster.de/elsterweb/help...=help_eop#vast

    ergänzend hier ein Link zur "Videoseite":

    https://www.elster.de/eportal/infoseite/videos
    Zuletzt geändert von Uwe64; 28.09.2024, 17:04.

    #2
    Ich habe den Beitrag mal angepinnt, weil ich selbst nicht wirklich die Zeit habe, einen längeren Artikel zu dem Thema zu verfassen.

    Den ersten Link solltest du aber löschen, der funktioniert nicht oder nur bei dir.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24!

      Vielen Dank - den ersten Link habe ich korrigiert.

      Kommentar


        #4
        Hallo

        Ich mache unsere Steuererklärung für 2024 zum ersten Mal direkt mit ELSTER (zuvor Buhl-Steuersoftware).
        In "mein Elster" habe ich einen Entwurf angelegt und mich und meine Frau für den jeweiligen Abruf der vorausgefüllten Seuererklöärung registriert.

        Abrufen kann ich die Belege wie Lohnsteuerkarte etc.
        ABER
        Wie bekomme ich diese Elster-Daten in die Formulare meiner Steuererklärung (Entwurf)?

        Dazu gab es in keinem Erklärvideo eine Erklärung.
        Nur immer nach Übernahme aus dem Vorjahr.

        Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen.

        Freundliche Grüße
        Uwe Baumgärtner

        Kommentar


          #5
          Wie bekomme ich diese Elster-Daten in die Formulare meiner Steuererklärung (Entwurf)?
          Du öffnest den Entwurf. Auf der linken Seite unten ist ein Button mit 3 Punkten zu finden. Ein Klick darauf öffnet dann auch

          die Auswahl Bescheinigungen abrufen /übernehmen. Dann musst du die Person auswählen, deren Bescheinigungen übernommen

          werden sollen, rufst deren Bescheinigungen ab und übernimmst sie in die Erklärung, Für den Ehegatten muss das dann wiederholt werden.

          Eigentlich sollte die Abrufprozedur 2024 grundlegend überarbeitet werden, bisher ist das allerdings nicht erfolgt. Es kommt zu Fehlern in

          der Anlage Sonderausgaben, wenn Kirchensteuerbeträge abgerufen werden. https://forum.elster.de/anwenderforu...sonderausgaben

          Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg

          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            DANKE für die Erklärung !!! Habs kapiert :-)

            Ein Manko bei Elster ist, dass man über neu zur Verfügung stehende Abrufe nicht per mail informiert wird.
            Bei der Buhl-Steuersoftware war das der Fall (Die ist meiner Frau aber zu umfangreich und unübersichtlich..)

            LG
            Uwe

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              #7
              Ein Manko bei Elster ist, dass man über neu zur Verfügung stehende Abrufe nicht per mail informiert wird.
              Da magst du zwar recht haben, aber so wie der Bescheinigungsabruf derzeit bei Mein ELSTER konzipiert ist,

              würde das nicht viel bringen. Eine Einzelübernahme neuer Bescheinigungen ist bisher nämlich nicht möglich.

              Ich weiß z. B., welche Bescheinigungen bei uns zu erwarten sind. Solange nicht alle da sind, macht es wenig

              Sinn, unsere Erklärung zu übermitteln
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Da magst du zwar recht haben, aber so wie der Bescheinigungsabruf derzeit bei Mein ELSTER konzipiert ist,

                würde das nicht viel bringen. Eine Einzelübernahme neuer Bescheinigungen ist bisher nämlich nicht möglich.

                Ich weiß z. B., welche Bescheinigungen bei uns zu erwarten sind. Solange nicht alle da sind, macht es wenig

                Sinn, unsere Erklärung zu übermitteln
                Das mit der Einzelübernahme verstehe ich nicht.
                Wenn ich den Abruf aufrufe und dabei immer ALLES übernehme sind doch die neu hinzugekommenen Sachen immer mit dabei?
                Ich wll mit dem Beginn der Erklärung (Entwurf) nicht solange warten, bis irgendwanl im April meine Bank als letzte das Steuerformular an das Finanzamt übermittelt.
                Das will ich in einem letzten Schritt noch dazugeben und dann übermitteln.

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                  #9
                  Zitat von UWE59 Beitrag anzeigen
                  Wenn ich den Abruf aufrufe und dabei immer ALLES übernehme sind doch die neu hinzugekommenen Sachen immer mit dabei?
                  Alles = Alle bisher abgerufenen Daten werden gelöscht und neu eingetragen.

                  In der Praxis macht "alles ersetzen" wenig Unterschied zu "neues hinzufügen", aber es gibt da ein Fallstricke. Einer liegt z.B. bei den Einträgen zur Kirchensteuer.

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                    #10
                    Wenn ich den Abruf aufrufe und dabei immer ALLES übernehme sind doch die neu hinzugekommenen Sachen immer mit dabei?
                    Richtig, da aber die älteren Bescheinigungen jedes Mal erneut mit übernommen werden, sind bei uns anschließend die Kirchensteuerangaben

                    in der Anlage Sonderausgaben wieder falsch bzw. unvollständig.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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