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    #16
    Und es soll Leute geben, die für ihre Steuerklärung gar keine EÜR oder Buchhaltung brauchen.
    Es soll auch Leute geben, die Probleme mit dem Lesen haben. Dazu gehört offenbar auch Taunusmann

    Siehe Beitrag '#12: https://forum.elster.de/anwenderforu...444#post455444
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
      In der Regel ist es, obwohl dort zu jeder EÜR-Zeile mehrere Einträge möglich sind, quasi unmöglich, seine Steuererklärungen direkt in Elster abzugeben. Denn Elster ist keine Buchführung, die zu jeder EÜR-Zeile zahlreiche Buchungen enthalten kann. Soll man die alle einzeln in Elster eintragen? Eher wohl nicht. Ist man umsatzsteuerpflichtig, können außerdem die USt-Voranmeldungen nicht erfolgen, weil - wie in #11 dargelegt - die Splittung sämtlicher Buchungen fehlt. Das alles lässt sich nicht in Elster bewerkstelligen, sondern man benötigt dazu ein Buchhaltungsprogramm. Es sei denn, man begeht Harakiri und versucht, es mit dem Taschenrechner zu erledigen, was garantiert in die Hose geht.
      Meine Tochter ist normal Angestellt und hat auch ein Depot. Die Banken machen Meldungen an die Finanzbehörde welche ans jeweilige Finazamt weitergiebt. Wird mit Mein Elster abgerufen und in KAP automatisch eingeragen. Ich warte jetzt bis Ende April, da sollten alle Meldungen da sein. Dann rufe ich ab und mach die vorbeteitete Steuererklärung fertig. Ich trage in KAP jetzt doch nichts manuell ein.

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        #18
        Ich trage in KAP jetzt doch nichts manuell ein.
        Die Anlage KAP kann nur manuell erstellt werden. Die Banken melden an die Finanzverwaltung ja nur die freigestellten Kapitalerträge, sonst nichts.

        Diese Meldungen können nicht in die Steuererklärung übernommen werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          charlie

          lesen kann ich so lala, aber du anscheinend nicht. Denn ich schrieb nicht von Rentnern sondern offensichtlich von Selbständigen (#14).

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            #20
            Du hast im Beitrag '#11 behauptet:

            Steuererklärung direkt mit Elster? Wie soll das denn funktionieren?
            Das funktioniert im Übrigen auch bei Selbstständigen ! Ich erstelle und übermittle die Einkommensteuererklärung für einen selbstständig tätigen Angehörigen

            seit Jahren mit Mein ELSTER, auch die Umsatzsteuererklärung erstelle ich dort. Nur die E-Bilanz wird aus dem Buchhaltungsprogramm heraus übermittelt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Taunusmann: Ich will hier nicht die Lesefähigkeit von Benutzern benoten. M.E. wurde deine Frage in # 11 QUOTE]Steuererklärung direkt mit Elster? Wie soll das denn funktionieren?[/QUOTE] nicht im Sinnzusammenhang mit Einnahmen, Ausgaben und USt zitiert, s. # 12.

              Du scheinst aber eine falsche Vorstellung von der EÜR zu haben, ohne dass ich da Experte wäre.

              # 14:
              n der Regel ist es, obwohl dort zu jeder EÜR-Zeile mehrere Einträge möglich sind, quasi unmöglich, seine Steuererklärungen direkt in Elster abzugeben. Denn Elster ist keine Buchführung, die zu jeder EÜR-Zeile zahlreiche Buchungen enthalten kann. Soll man die alle einzeln in Elster eintragen? Eher wohl nicht. Ist man umsatzsteuerpflichtig, können außerdem die USt-Voranmeldungen nicht erfolgen, weil - wie in #11 dargelegt - die Splittung sämtlicher Buchungen fehlt.
              Meines Wissens werden in den Zeilen und Einträgen der EÜR Summen und nicht zwingend Einzelposten eingetragen. Von daher sehe ich keinen Hinderungsgrund, die EÜR mit Mein Elster zu machen, was zahlreiche Benutzer auch tun. Deine Frage in # 11 ist da schon etwas provozierend.

              Die Summen kannst du ermitteln z.B. mit
              - Tabellenkalkulation
              - einem Buchungsprogramm z.B. für Finanzplanung, s. Suchmaschine
              - einem Rechner mit Addistreifen, analog wie früher.

              Ich hoffe, damit die Diskussion etwas zu versachlichen.


              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                #22
                Was denn jetzt diese ganze Diskussion seit #11 mit der Anleitung zum Bescheinigungsabruf zu tun?
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #23
                  @ HundKatzeMaus
                  Wegen #11, weil gesagt wurde "Ich mache unsere Steuererklärung für 2024 zum ersten Mal direkt mit ELSTER (zuvor Buhl-Steuersoftware)".
                  Statt mit Buhl Data also mit Elster. Genau das geht nicht, weil Elster kein Buchhaltungsprogramm ist.

                  timote
                  Richtig. In Elster werden Summen eingetragen. Summen sind aber das Ergebnis einer Buchführung, zum Beispiel die Summe von 1000 umsatzsteuerlichen Betriebseinnahmen. Bevor man die bei Elster angibt, "kann man" (ich würde eher sagen "muss man") sie mittels eines Buchhaltungsprogramms ermitteln. Denn 1000 Buchungen in Elster einzutragen ist kontraproduktiv. Man kann seine Buchführung natürlich auch mit einer Tabellenkalkulation bewerkstelligen, so wie zum Beispiel ich es mache. Aber es ist schwierig, besonders wenn Umsatzsteuervoranmeldungen hinzukommen (dann benötigt man die Funktion SUMMEWENNS) und es fehlerfrei sein soll. Bei nur wenigen Buchungen (umsatzsteuerliche Kleinunternehmer) entfallen die Voranmeldungen und man braucht überhaupt keine Buchführung, außer eine geordnete Belegablage (§ 146 Absatz 5 AO). Dann geht die Vorbereitung für Elster vielleicht sogar mit einem Taschenrechner.

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                    #24
                    So ein Blödsinn. Auch Wiso ist keine Buchhaltungssoftware. Wir reden hier über Steuererklärungen und nicht über Excel Fetischismus.

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                      #25
                      Genau das geht nicht, weil Elster kein Buchhaltungsprogramm ist.
                      Mit der Buhl-Steuersoftware wird keineswegs immer ein Buchhaltungsprogramm geliefert. Bei mir ist auch eine Steuersoftware von Buhl installiert.

                      Die kann zwar neben der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auch eine EÜR, aber die müsste ich genauso manuell erstellen wie in Mein ELSTER.

                      Die Umsatzsteuervoranmeldung müsste ebenfalls manuell erstellt werden. Ich nutze eigentlich nur die Einkommensteuerprognose für das laufende Jahr.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #26
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Die Anlage KAP kann nur manuell erstellt werden. Die Banken melden an die Finanzverwaltung ja nur die freigestellten Kapitalerträge, sonst nichts.

                        Diese Meldungen können nicht in die Steuererklärung übernommen werden.
                        In der Tat, ich habe mal in meinen Unterlagen nachgesehen.
                        Ich dachte immer die Jahressteuerbescheinigug, welche ich von den Banken erhalte, wo auch jeweils die einbehaltene Kspitalertragssteuer ausgewiesen wird wird auch so komplett an die Finanzverwaltung übertragen und auch in die KAP eingetragen..
                        Ist jetzt halt blöd mit ELSTER, da ich 2 Banken mit Daten habe..

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                          #27
                          Ist jetzt halt blöd mit ELSTER, da ich 2 Banken mit Daten habe..
                          Extern addieren wirst du ja noch schaffen. Wir bekommen von 3 Banken insgesamt 5 Steuerbescheinigungen, die ich jedes Jahr in einer Excel-Tabelle erfasse.

                          Allerdings erklären wir keine Kapitalerträge, weil es uns steuerlich nichts bringt. Ich will aber trotzdem wissen, wie hoch unsere Kapitalerträge insgesamt waren.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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