Guten Abend,
ich bin Student und habe im Jahr 2023 eine Werkstudententätigkeit, eine kurzfristige und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt. Von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht habe ich mich bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht befreien lassen.
Das Steuerprogramm (WISO) zeigt mit nun für die Zeile 52 („Es bestand 2023 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht
aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit als (z. B. Praktikant/in, Student/in im Praktikum)“) „ja“ bzw. „1“ an. Das kann sich ja eigentlich nur auf die kurzfristige Beschäftigung beziehen, da ich für meine anderen beiden Beschäftigungen Rentenversicherungsbeiträge bezahlt habe. In Zeile 53 („Tätigkeitsbezeichnung zu Zeile 52“) steht nun „kurzfr. Beschäftigung, Mini-Jobber“. Am Spannendsten ist aber die Kombination mit der Zeile 54 („Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersversorgung“), die ebenfalls „ja“ bzw. „1“ zeigt. Damit kann aber wiederum eigentlich nur die geringfügig entlohnte Beschäftigung gemeint sein, da ich während dieser durch die Rentenversicherungsbeträge eine Anwartschaft erzeugt habe. Gleichzeitig kann das aber nicht sein, da ebendiese Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht zeigt.
ich wäre dankbar, wenn hier jemand Licht ins Dunkle bringen könnte!
Vielen Dank
LukezZ
ich bin Student und habe im Jahr 2023 eine Werkstudententätigkeit, eine kurzfristige und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt. Von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht habe ich mich bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht befreien lassen.
Das Steuerprogramm (WISO) zeigt mit nun für die Zeile 52 („Es bestand 2023 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht
aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit als (z. B. Praktikant/in, Student/in im Praktikum)“) „ja“ bzw. „1“ an. Das kann sich ja eigentlich nur auf die kurzfristige Beschäftigung beziehen, da ich für meine anderen beiden Beschäftigungen Rentenversicherungsbeiträge bezahlt habe. In Zeile 53 („Tätigkeitsbezeichnung zu Zeile 52“) steht nun „kurzfr. Beschäftigung, Mini-Jobber“. Am Spannendsten ist aber die Kombination mit der Zeile 54 („Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersversorgung“), die ebenfalls „ja“ bzw. „1“ zeigt. Damit kann aber wiederum eigentlich nur die geringfügig entlohnte Beschäftigung gemeint sein, da ich während dieser durch die Rentenversicherungsbeträge eine Anwartschaft erzeugt habe. Gleichzeitig kann das aber nicht sein, da ebendiese Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht zeigt.
ich wäre dankbar, wenn hier jemand Licht ins Dunkle bringen könnte!
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LukezZ
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