Hallo,
ich habe jetzt zum ersten Mal eine Ausschüttung der VG Wort erhalten und frage ich mich, ob und wo ich die entsprechenden Daten in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen muss. Nach längerer Suche habe ich jetzt mehrere völlig unterschiedliche Antworten gefunden und bin damit nicht einen Schritt weiter. Hier gibt es zwar mehrere Threads zur VG Wort, aber ebenfalls viele unterschiedliche Ansichten.
Im Ausschüttungsbrief heißt es:
"Es erfolgt eine Ausschüttung von Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG, die in Folge des EuGH-Urteils vom 18. Januar 2017 (C-37/16,SAWP) nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegt."
Ich deute es so, dass die Ausschüttung nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden muss.
Vielleicht kann mir jemand helfen oder hat diesbezüglich eine Rückmeldung vom Finanzamt. Vielen Dank.
MontiM
ich habe jetzt zum ersten Mal eine Ausschüttung der VG Wort erhalten und frage ich mich, ob und wo ich die entsprechenden Daten in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen muss. Nach längerer Suche habe ich jetzt mehrere völlig unterschiedliche Antworten gefunden und bin damit nicht einen Schritt weiter. Hier gibt es zwar mehrere Threads zur VG Wort, aber ebenfalls viele unterschiedliche Ansichten.
Im Ausschüttungsbrief heißt es:
"Es erfolgt eine Ausschüttung von Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG, die in Folge des EuGH-Urteils vom 18. Januar 2017 (C-37/16,SAWP) nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegt."
Ich deute es so, dass die Ausschüttung nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden muss.
Vielleicht kann mir jemand helfen oder hat diesbezüglich eine Rückmeldung vom Finanzamt. Vielen Dank.
MontiM
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